Von Nils Zeppenfeld, Berater Wohnraumförderung der NRW.BANK
Förderbanken wie die NRW.BANK bieten im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen eine große Bandbreite an Förderangeboten. Damit lässt sich preisgünstiger und moderner Wohnraum für Mieterhaushalte und Eigentümer zur Selbstnutzung schaffen. Um diese Förderung jetzt noch attraktiver zu machen, sind in diesem Jahr neue Förderrichtlinien in Kraft getreten.
Förderung von Mietwohnungen
Der Schwerpunkt der öffentlichen Wohnraumförderung, die Förderbanken wie die NRW.BANK im Auftrag des Landes erfüllen, liegt auf der Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen. Dazu gehören auch Maßnahmen zum Neubau von rollstuhlgerechten Wohnungen. Das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigt die Förderung unter anderem mit einem Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit einem hohen Holzanteil. Denn modernisierte, energieeffiziente und altersgerechte Wohnungsangebote sind sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen gefragt.
Hohe Tilgungsnachlässe
Was das Förderangebot besonders attraktiv macht, sind neben den günstigen Zinsen auch die hohen Tilgungsnachlässe bis zu 50%, die teils sogar auf das Eigenkapital angerechnet werden, und die langen Zinsbindungen. Wohnungsbauunternehmen und Investoren, die sich für eine 30-jährige Bindungsfrist entscheiden, belohnt die Förderung ab sofort mit einem höheren Tilgungsnachlass. Zudem beträgt die anfängliche Verzinsung der Förderdarlehen für die Dauer von 15 Jahren einheitlich in NRW nunmehr 0,0%.
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