B9–73/26. So lautet das für den vorliegenden Bericht relevante Aktenzeichen aus dem Bundeskartellamt. Es handelt sich dabei um ein neues Fusionskontrollverfahren, die Akte wurde am 08.07.2026 in die Online-Kartei des Bundeskartellamts aufgenommen. „Fusionskontrolle“ heißt, dass das Bundeskartellamt bei bevorstehenden kartellrechtlichen Vorgängen prüfen muss, ob Unternehmen, etwa durch Übernahmen von Wettbewerbern oder durch Beteiligungen an anderen Unternehmen zu mächtig werden und in der Folge der Wettbewerb beeinträchtigt wird.
Worum geht es im vorliegenden Verfahren? Viel lässt sich aus der Online-Kartei des Bundeskartellamts nicht herauslesen, der „Betreff“ der Akte liest sich wie folgt: „Württembergische Versicherung AG, Kornwestheim (D), Erwerb des Versicherungsportfolios der Neodigital Versicherung AG, St. Ingbert (D)“. Die Württembergische ist also offenbar an den Versicherungsbeständen der Neodigital interessiert.
Noch keine Details
Weitere Details sind der Akte nicht zu entnehmen. Es ist also nicht klar, ob es sich um den Komplettbestand von Neodigital dreht, oder ob die Württembergische es auf einzelne Teilbestände in bestimmten Sparten abgesehen hat. 2025 hat Neodigital bereits die Neodigital Autoversicherung an die HUK-COBURG abgegeben. Zum 01.01.2026 trennte man sich außerdem von Teilen des SHU-Bestands.
Ebenfalls nicht bekannt ist, ob es wirklich nur um Bestände oder auch um Unternehmensanteile geht.
Wie geht es weiter?
Auf Nachfrage bei den beiden Unternehmen erreichten AssCompact nur wenige Informationen, die über das Verfahren hinausgehen. Die Württembergische kündigte an, dass man hierzu in Kürze umfassend informieren werde. Auch Neodigital erklärte, dass man sich aufgrund noch laufender Abstimmungen noch nicht zu den Details äußern könne, und bat noch um ein paar Tage Geduld. Hintergrund für den Vorgang allerdings sei eine strategische Weiterentwicklung des Unternehmens, so Neodigital.
Die Eintragung für das Verfahren erfolgte laut Online-Kartei am 08.07.2026. Nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen beginnt das Prüfverfahren, heißt es auf der Website des Bundeskartellamts. Die Behörde hat dann zunächst einen Monat Zeit, um den Zusammenschluss zu prüfen (sog. „erste Phase“). Erweist sich das Fusionsvorhaben als unproblematisch, gibt die Beschlussabteilung den Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei. Wenn jedoch eine weitere Prüfung erforderlich sein sollte, gibt es ein förmliches Hauptprüfverfahren (sog. „zweite Phase“). Die Frist für die Prüfung des Vorhabens würde dann verlängert werden auf fünf Monate ab Eingang der vollständigen Anmeldung. (mki)
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