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7. Oktober 2019
Zahl der eingetragenen 34f-Vermittler gestiegen

Zahl der eingetragenen 34f-Vermittler gestiegen

Der DIHK hat die aktuellen Vermittlerzahlen für das dritte Quartal 2019 veröffentlicht. Zum Stichtag 01.10.2019 waren 38.161 Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO im Vermittlerregister verzeichnet. Gegenüber dem zweiten Quartal 2019 haben die 34f-Eintragungen damit um 296 zugenommen.

Für das dritte Quartal 2019 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die aktuellen Vermittlerzahlen vorgelegt. Trotz Gerangel um die Neuordnung der Finanzanlagenvermittler-Verordnung (FinVermV) ist die Zahl der 34f-Registrierungen gegenüber dem zweiten Quartal 2019 gestiegen. Zum Stichtag 01.10.2019 waren im Vermittlerregister des DIHK insgesamt 38.161 Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO eingetragen. Das sind 296 mehr als Anfang Juli, als 37.865 registrierte 34f-Vermittler in der Statistik erfasst waren.

Nachdem die 34f-Eintragungen in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres gesunken waren und von April bis Juli nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, setzt sich der Aufwärtstrend nun deutlicher fort. Auch im Jahresvergleich zeigt sich eine Zunahme: Am 01.10.2018 waren es noch 37.852 Eintragungen, ein Jahr später sind es 309 mehr.

Wie die Zahlen zudem belegen, haben 37.685 und damit fast alle der Finanzanlagenvermittler die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO. Die Erlaubnis zur Vermittlung von geschlossenen Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO besitzen 8.942, zur Vermittlung von Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) 5.946. Dabei fällt auf, dass sich bei den Registrierungen zur Vermittlung von geschlossenen Investmentfonds kaum etwas verändert hat, während die Eintragungen zur Vermittlung von Vermögensanlagen gesunken sind. Im Vergleich zum Stand Anfang Juli sind es nun 29 Zulassungen weniger.

BaFin bald auch Registerbehörde?

Sollten die Pläne realisiert werden, Finanzanlagenvermittler ab 2021 unter Aufsicht der BaFin zu stellen, bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Zahl der Finanzanlagenvermittler auswirken wird. Das Eckpunktepapier des BMF sieht unter anderem auch vor, das die BaFin mit Übernahme der Aufsicht über alle Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater (künftig „Finanzanlagendienstleister“) auch die Vermittlerregister für die bisherigen 34f- und 34h-Vermittler übernehmen wird (nach entsprechender Änderung der GewO und des WpHG).

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rät Beratern und Vermittlern, die zukünftig erlaubnispflichtige Anlagen vermitteln wollen, zur baldigen Beantragung der Gewerbeerlaubnis bei den noch dafür zuständigen Aufsichtsbehörden wie die Industrie- und Handelskammern. Die Vereinigung geht davon aus, dass die Neu-Zulassungsbedingungen bei der BaFin sehr viel strenger und auch kostspieliger ausfallen könnten und die Registrierung länger dauern dürfte. Eine Zulassung bei einer IHK dauert laut VSAV rund neun Monate. (tk)

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