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28. Oktober 2020
Zahlen und Fakten zur BU-Regulierung

Zahlen und Fakten zur BU-Regulierung

Was sind die Hauptgründe für Berufsunfähigkeit? Leisten Versicherer lieber, wenn die zu erwartende Rente eher niedrig ausfällt? Und wie steht es mit der Bearbeitungsdauer? Diese und weitere Fragen beantwortete Christian Monke von Franke und Bornberg bei der DKM digital.persönlich.

Im Kongress AKS bei der DKM digital.persönlich gab Christian Monke von der Franke und Bornberg Research GmbH am Dienstagnachmittag in seinem gleichnamigen Vortrag einen umfassenden Überblick über die Zahlen und Fakten rund um die BU-Leistungsregulierung. Grundlage seiner Betrachtung waren das Jahr 2018 und die breite Datenbasis der Franke und Bornberg Research GmbH, die seit 2014 regelmäßig Studien zur Leistungsregulierung im Markt herausgibt.

Drei Viertel der Anträge mit positivem Ausgang

Was Anerkennungen und Ablehnungen angeht, lag die Anerkennungsquote im Jahr 2018 laut Monke zwischen 76 und fast 80%, ungefähr drei Viertel aller Anträge wurden also positiv beschieden. Allerdings sei hier genaues Hinschauen notwendig: Fast 40% der Anträge mit „negativem“ Ausgang seien keine Ablehnungen, sondern Nichtleistungen. Hier sei bereits der Bearbeitungsprozess wieder abgebrochen worden. Etwa, weil der jeweilige Versicherte dann doch nur leicht erkrankt sei, aber trotzdem vorsorglich einen BU-Leistungsantrag gestellt habe.

Ablehnung: Medizinische Gründe und vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen

Wurden zu Ende bearbeitete Anträge letztendlich doch abgelehnt, so geschah dies 2018 in 80% der Fälle aus medizinischen Gründen und wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen. Monke räumte in diesem Zusammenhang mit dem Gerücht auf, dass Rentenhöhe und Anerkennungsquote in irgendeinem Zusammenhang stünden. Die F&B-Daten ließen nicht erkennen, dass die Anerkennungsquote bei geringerer Rente höher sei und umgekehrt. Allerdings sei die Ablehnungsquote bei jüngeren Antragstellern etwas höher, so Monke, was unter anderem damit zusammenhänge, dass der BU-Grund vieler junger Kunden die Psyche sei. Im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen gab es im Jahr 2018 allgemein nur ca. 70% Anerkennungen.

Hauptgrund psychische Erkrankungen

Bei der Verteilung der die Berufsunfähigkeit auslösenden Erkrankungen oder Unfälle machten Erkrankungen der Psyche im betrachteten Jahr 2018 gut 26%, Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems gut 24% und bösartige Neubildungen gut 20% aus. Bei Letzteren wurden mit 95,39% die meisten Fälle anerkannt. Vermutlich da Krebserkrankungen im Gegensatz zu psychischen Beschwerden besser diagnostizierbar sind.

Regulierungsdauer durchschnittlich 181 Tage

Beim Thema Regulierungsdauer stellte Christian Monke im Rahmen seines DKM-Vortrags klar, dass Franke und Bornberg hier einen anderen Ansatz verfolgt als sonstige im Markt vertretene Betrachtungsweisen, die die Zeit erst ab der Anlage des konkreten Falls rechnen, wenn der Kunde bereits seinen ausgefüllten Fragebogen zurückgesandt hat. So fallen laut Monke ca. 30 bis 40 Tage aus der Betrachtung heraus. Franke und Bornberg errechnet hingegen von Beginn der BU-Meldung bis zum Bescheid in einer zusammengefassten Stichprobe einen Wert von 181 Tagen.

Nur wenige Fälle vor Gericht

Zum Abschluss seines Vortrags räumte Christian Monke auch noch ein weiteres Vorurteil aus: Die weit verbreitete Sorge, man müsse gleichzeitig mit einer BU-Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Rechtsschutzversicherung abschließen, da die meisten Fälle vor Gericht landeten und zugunsten des Versicherers ausgingen, sei unbegründet und übertrieben. Die Prozessquote betrage ca. 3% der gesamten Leistungsfallanmeldungen. Die Fälle, die vor Gericht landeten, endeten zu ca. zwei Dritteln mit einem Vergleich, was laut Monke der Tatsache geschuldet sei, dass meist die sowieso von vornherein eher unklaren Fälle vor Gericht landen. Versicherer seien dann an Entscheidungen interessiert, nicht am gerichtlichen Streit. (ad)

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