Zu Beginn des Jahres schlug eine Anpassung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Alte Leipziger hohe Wellen in der Branche. Es ging um die Regelung der „befristeten Anerkenntnis“ bei Neuverträgen. Mit dieser Regelung kann ein Versicherer, sollte ein „sachlicher Grund“ vorliegen, die BU-Leistung einmalig auf maximal zwölf Monate befristen.
Die laut Versicherungsmakler Matthias Helberg „überraschende“ Entwicklung löste Diskussionen in der Branche aus, und zwar über die Vor- und Nachteile der befristeten Anerkenntnis. in der BU. Helberg vermutete, dass die Neuerung bei der Alte Leipziger vorwiegend damit zu tun habe, dass die „Ratingagentur Franke und Bornberg eine Regelung der Befristung in den Versicherungsbedingungen als positiv einstuft“. Auf AssCompact Nachfrage bewertete die infinma Instutit für Finanz-Markt-Analyse GmbH die Änderung ähnlich.
Vor- und Nachteile für Versicherte
Wie sich Franke und Bornberg zu dem Thema positioniert, hat AssCompact ebenfalls in dem oben genannten Beitrag aufgegriffen. Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN dagegen hatte sich bisher nicht zu dem Thema geäußert. Nun hat sich die Ratingagentur in einem Statement, das unter anderem auch AssCompact vorliegt, seine Einschätzung gegeben.
Zunächst erklärt MORGEN & MORGEN dass die Klausel, die befristete Anerkenntnisse ermöglicht, für Versicherte positiv sein kann, da in unklaren Fällen „schneller eine Leistung erbracht werden kann, anstatt die Leistungsentscheidung hinauszuzögern“.
Es gebe aus Verbrauchersicht aber auch klare Nachteile, insbesondere, dass Versicherte nach Ablauf der Frist erneut beweisen müssen, dass sie berufsunfähig sind, und dafür erneut ärztliche Unterlagen einholen müssen, auch wenn sich am Zustand nichts geändert hat, so Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik und Ratings bei MORGEN & MORGEN.
Befristete Anerkenntnisse im Markt nur wenig relevant
Daten des Ratinghauses zeigen zwar, dass zeitlich befristete Anerkenntnisse von etwas mehr als der Hälfte aller Versicherer ausgesprochen werden, doch gleichzeitig haben sie laut MORGEN & MORGEN eine geringe Relevanz: „Marktweit liegt nur in 5% der anerkannten Leistungsfälle eine zeitliche Befristung vor“, so Saal. „Im Zeitverlauf sind die Zahlen zudem leicht rückläufig.“
Individualvereinbarungen sieht MORGEN & MORGEN zweischneidig: Einerseits werde der Weg zu einer Zahlung extrem verkürzt und vereinfacht, sie seien aber in den meisten Fällen mit einer Einschränkung der theoretisch möglichen Leistung aus dem Vertrag verbunden.
Für Versicherte sei die Bewertung von Individualvereinbarungen eine schwierige Aufgabe. „Im Vergleich zum Versicherer hat [der Versicherte] i.d.R. geringeres juristisches, versicherungstechnisches und medizinisches Know-How (…). Zusätzlich ist er gesundheitlich und finanziell in einer schlechten Ausgangsposition, so dass er den leichten Weg zu einer Geldzahlung dem unter Umständen langwierigen und aufwendigen Weg zu einer möglichen Leistungsanerkennung vorzieht.“
Datenerhebungen zeigen zwar, dass die meisten Versicherer grundsätzlich mit Individualvereinbarungen arbeiten, sie aber in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.
MORGEN & MORGEN: Befristete Anerkenntnis nicht ratingrelevant
Wie steht MORGEN & MORGEN also zum befristeten Anerkenntnis? Für das Ratinghaus sei es für sein BU-Rating „kein ratingrelevanter Sachverhalt“, da es sich um eine ambivalente Lösung handelt, die im individuellen Fall für den Versicherten sowohl positiv als auch negativ sein kann. Bei Individualvereinbarungen sei es ähnlich.
Dennoch ordnet das Ratinghaus die unbefristete Anerkenntnis als die „kundenfreundlichere Lösung“ ein, da es die erneute Beweispflicht des Versicherten vermeidet. (js)
Lesen Sie auch: Wenn der Antrag auf BU-Rente abgelehnt wird – was dann?
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können