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28. September 2022
Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter auf 2023 verschoben
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Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter auf 2023 verschoben

Eigentlich sollte die Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter (WEG) ab dem 01.12.2022 in Kraft treten. Der Bundestag hat sie nun um ein Jahr auf Dezember 2023 verschoben. Einige Verwalter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist nutzen.

Die Zertifizierungspflicht für Wohnimmobilienverwalter (WEG) gilt nicht bereits wie ursprünglich geplant ab dem 01.12.2022, sondern nun erst ab Dezember 2023. Wie es sich im Vorfeld bereits angedeutet hatte, hat der Bundestag eine Verlängerung der Frist um ein Jahr beschlossen. Eigentümer können ab dem 01.12.2023 verlangen, dass ihr Verwalter eine Zertifizierung seiner Berufsqualifikation nachweisen kann.

Im Rahmen der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG eine solche Verpflichtung festgelegt. Als zertifizierter WEG-Verwalter darf sich nennen, wer vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Grund für die Verschiebung seien Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter. So fehle es bei den IHK an Prüfern, außerdem sei die Integration der Prüfungssoftware und Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet.

Einige WEG-Verwalter könnten Übergangsfrist nutzen

Die GOING PUBLIC! Akademie, die gemeinsam mit der IHK Frankfurt am Main Online-Lehrgänge für die WEG-Zertifizierung anbietet, weist auf eine vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist hin. Diese könnten einige Wohnimmobilienverwalter unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Sie verschiebt den Beginn der Zertifizierungspflicht auf Juni 2024. Erst ab diesem Zeitpunkt muss dann die Zertifizierung nachgewiesen werden.

Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung sei für das Nutzen dieser Übergangsfrist laut GOING PUBLIC! aber nicht der Berufseintritt des Verwalters vor dem 01.12.2020 ausschlaggebend. Entscheidend für die Übergangsfrist sei vielmehr der Zeitpunkt, ab dem das Verwaltermandat für die jeweilige WEG übernommen wurde. Das bedeute, dass die Zertifizierungspflicht ab 01.12.2023 für alle WEG-Mandate gilt, die nach dem 01.12.2020 in den Bestand des Verwalters aufgenommen wurden, wie die GOING PUBLIC! Akademie weiter ausführt. (tk)

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