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23. April 2020
Zielgruppe Beamte: „Gut und sehr gut gibt es eben nur in der PKV“

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Zielgruppe Beamte: „Gut und sehr gut gibt es eben nur in der PKV“

Ein großes Thema ist aktuell, dass sich Beamte nun auch in der GKV versichern können – zunächst bekannt als Hamburger Modell. Was halten Sie davon und wie reagieren Sie als Makler in der Beratung darauf?

Beamte konnten sich übrigens schon immer GKV-versichern, es gab keinen Zwang, in die PKV zu wechseln. Neu ist allerdings, dass der Dienstherr im Rahmen der pauschalen Beihilfe – Hamburger Modell – die Hälfte des Kassenbeitrages übernimmt. Das war vorher nicht der Fall. Rein von der Beitragsseite her macht das die GKV in manchen Konstellationen vermeintlich attraktiv.

Wettbewerb finde ich durchaus begrüßenswert. Leider wird mir in der öffentlichen Diskussion zu oberflächlich argumentiert. Es wird so getan, als hätten beide Systeme die gleichen Leistungen und man müsste nur noch den Preis vergleichen. Dies stimmt natürlich so nicht, und der aktuelle Beitrag ist auch immer nur eine Momentaufnahme. Gerade der junge Beamte wird im Laufe seiner Karriere sein Einkommen deutlich steigern. So bekommt er höhere Erfahrungsstufen, Familien- und Kinderzuschläge und Besoldungserhöhungen. Das führt dann jedes Mal zu einer Erhöhung des Kassenbeitrages.

Auf der Leistungsseite bin ich gespannt auf die Diskussionen etwa im Lehrerzimmer, wenn der Kassenpatient bei gleicher Diagnose deutlich weniger Massagen oder Physiotherapien bekommt als sein privatversicherter Kollege. Denn in der GKV gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das sind für mich eher die Schulnoten 3 bis 4, statt 1 bis 2. Gut und sehr gut gibt es eben nur in der PKV.

Vieles in der pauschalen Beihilfe erscheint mir auch ideologisch motiviert. Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens, dass es die pauschale Beihilfe nur in der Krankenversicherung, nicht aber in der Pflegepflichtversicherung gibt.

Was ist denn in dem Zusammenhang der große Unterschied zwischen pauschaler und „klassischer“ Beihilfe?

Auf der einen Seite haben wir eine Pauschalleistung an den Beamten, nämlich die Hälfte des Versicherungsbeitrages. Dies kann übrigens auch eine PKV sein. Auf der anderen Seite haben wir die prozentuale Erstattung der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Den Rest sichert der Beamte dann wie gewohnt privat ab.

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Seite 3 Leider gibt es ja keine bundeseinheitliche Regelung. Was können Beamte machen, wenn sie in ein anderes Bundesland mit anderen Regeln gehen?

 
Ein Artikel von
Dirk Gärtner