Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG startet mit etlichen Neuerungen bei den Produkten zur Einkommensabsicherung ins Jahr 2021. Beim „Berufsunfähigkeits-Schutzbrief“ wurden die allgemeinen Versicherungsbedingungen an verschiedenen Punkten verbessert und kundenfreundlicher gestaltet. So nimmt die Zurich keine weitere Leistungsprüfung vor, sofern der Kunde eine Leistung infolge voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung erhält.
Verzicht auf Prüfungen und
Anpassungen hat die Zurich auch beim Thema Umorganisation umgesetzt. Künftig verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation bei Rechts- und Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten – unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter. Auch bei einem Selbstständigen, der in den vergangenen drei Jahren vor Beginn seiner Krankheit ununterbrochen mindestens zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt hat, erfolgt künftig keine Prüfung einer Umorganisation des Betriebes. Darüber hinaus wird die Infektionsklausel auf ein teilweises Tätigkeitsverbot ausgeweitet.
Weitere Verbesserungen hat die Zurich für die Zielgruppe Auszubildende und Studenten vorgenommen. Der Versicherer verzichtet nun während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Studiums auf die Prüfung einer abstrakten Verweisung. In der zweiten Hälfte der Ausbildung oder des Studiums wird zudem zur Beurteilung der Lebensstellung die Vergütung und die soziale Wertschätzung im Rahmen der Leistungsprüfung herangezogen, die der Kunde mit Eintritt in das Berufsleben erreichen würde.
Verlängerungsoption
Außerdem ermöglicht es eine Verlängerungsoption, den Vertrag bei Anhebung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern.
Seite 1 Zurich präsentiert Neuerungen bei den Biometrieprodukten
Seite 2 Anpassungen beim „Grundfähigkeits-Schutzbrief“
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