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1. Juli 2022
„Es sollte kein Kundenportal am Exklusivvermittler vorbei geben“

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„Es sollte kein Kundenportal am Exklusivvermittler vorbei geben“

Die Versicherer bauen weiter am Online-Vertrieb. Am Agenturnetz vorbei oder fühlt sich der Exklusivvertrieb mitgenommen?

Es gibt hier zum Glück ein Umdenken wie auch in der Start-up-Branche. Statt gegen die Vermittlerbetriebe zu agieren, konzentriert man sich nun mehr und mehr auf eine Unterstützung des Exklusivvertriebs. Das ist auch gut so, denn die Rolle des empathischen Vereinfachers von Komplexität für den Kunden zu ersetzen, würde auch in Zukunft nicht funktionieren. Es gibt hier schon viele gute und unterstützende Ansätze. Das stimmt uns zuversichtlich.

Wir haben es hier bildlich mit dem „VERMITTMAC“ zu tun. Die Exklusivvermittler sind das Fleisch zwischen den beiden Brötchenhälften Versicherer und Kunde. Ohne sie schmeckt es einfach nicht! Daher sollte es auch kein Kundenportal am Exklusivvermittler vorbei geben, da der Vermittler dann auch nicht mehr als Puffer agieren kann. Viele Kundenanschreiben werfen bei Kunden Fragen auf, die zu Rückfragen führen. Der Vermittler kann empathisch erklären, Komplexitäten herausnehmen und Störgefühlen entgegnen.

Bancassurance ist seit Kurzem wieder in aller Munde. Digitale Plattformen ermöglichen Banken ein breiteres Angebot. Spüren Sie das im Wettbewerb? Sind solche Plattformen auch Ventillösungen für Agenturen?

Ganz ehrlich, das spüren wir aktuell gar nicht. Das ist aus unserer Sicht auch nur ein Direktversicherer unter dem Deckmantel einer Bank, bei dem der Kunde selbst aktiv werden muss.

Aber weil sie das Thema Banken gerade ansprechen: Durch das Verhalten der Banken ergeben sich für unsere Kolleginnen und Kollegen neue Chancen. Die Kunden sind es leid, nachdem sie jahrelang hohe Dispozinsen vor Augen geführt bekommen haben, nun auch noch Strafzinsen für Guthaben zahlen zu müssen. Die­jenigen Vermittlerbetriebe, die neben dem § 34d GewO auch eine Registrierung und Erlaubnis nach § 34f GewO besitzen, haben dadurch neue Chancen. Ob das Thema Strafzinsen insbesondere im Firmenkonto-­Bereich so korrekt ist, wird die Rechtsprechung sicherlich irgendwann zeigen. Firmen benötigen zwingend Konten und sollten daher auch mindestens zwei bis drei „Monatskostenblöcke“ ohne Strafzinsen auf dem Konto liegen haben dürfen.

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Ein Interview mit
Marco Seuffert