Interview mit Nadine Romming, Versicherungsmaklerin und Vorstandsmitglied bei der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e. V. (IGVM)
Frau Romming, die IGVM positioniert sich als Sprachrohr unabhängiger Makler. Wie definieren Sie „Unabhängigkeit“ in der heutigen Praxis – und wo sehen Sie selbst die größten Zielkonflikte für Ihre Mitglieder?
Unabhängigkeit bedeutet für uns, dass der Makler ausschließlich im Sinne des Kunden handeln kann – frei von Vorgaben oder Verkaufszielen der Versicherer, wie sie etwa im Ausschließlichkeitsvertrieb üblich sind. Dieses Prinzip der Kundenorientierung ist für uns zentral.
In der Praxis wird diese Unabhängigkeit vor allem durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen infrage gestellt, etwa mit dem Hinweis auf unterschiedliche Provisionssätze. Doch das greift zu kurz: Der Kunde hat heute die Wahl, ob er seine Versicherung klassisch über Provision oder transparent über ein Honorar vermitteln lassen möchte.
Beide Modelle haben ihre Berechtigung – und ihre Grenzen. Bei kleinen Sachversicherungen kann ein Honorar im Verhältnis teuer werden. Außerdem bieten nicht alle Versicherer provisionsfreie Tarife an. Das würde die Produktauswahl einschränken. Dennoch bleibt entscheidend: Der Makler ist unabhängig in seiner Empfehlung – und das bedeutet, dass die Interessen des Kunden immer im Mittelpunkt stehen.
Verbraucherschützer zerren gegenwärtig Versicherungsmakler vor Gericht. Der Vorwurf: Maklerhäuser werben zu Unrecht mit dem Begriff Unabhängigkeit. Was nehmen Sie im Markt bzw. unter den IGVM-Mitgliedern wahr? Kennen Sie Fälle, in denen das der Fall ist?
Wir sehen die aktuelle Entwicklung mit Sorge – und auch mit Klarheit. Es gibt zweifellos Marktteilnehmer, die den Begriff „unabhängig“ in ihrer Außendarstellung verwenden, obwohl sie es strukturell nicht sind. In solchen Fällen ist Kritik berechtigt.
Ein Versicherungsmakler hingegen ist verpflichtet, seine Empfehlungen allein am Bedarf des Kunden auszurichten – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Provision gezahlt wird. Gerade weil diese Unabhängigkeit eine zentrale Pflicht des Maklers darstellt, ergibt sich daraus zugleich das berechtigte Recht, genau diesen Aspekt als Qualitätsmerkmal in der Kommunikation nach außen hervorzuheben. Daher sehen wir auch viele Abmahnungen mit Sorge, denn genau dieses Recht wird damit beschnitten. Diese Vorgehensweise betrifft auch eines unserer Mitglieder.
Sie kritisierten neulich, dass die aktive Rolle der IGVM nicht ausreichend gewürdigt wird. Wie genau sieht Ihr Engagement im konkreten Fall gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale aus?
Wir haben unter den IGVM-Mitgliedern ein Unternehmen, das in erster Instanz gegen den Bundesverband der Verbraucherzentralen gewonnen hat. Hiergegen ist dieser nun in Revision gegangen. Daher haben wir eine Kostenzusage für den Rechtsstreit erteilt – als klares Signal: Wer für Unabhängigkeit steht, steht bei uns nicht allein.
Darüber hinaus führen wir Gespräche mit juristischen Experten und stellen Stellungnahmen zur Verfügung. Unsere Rechtsauffassung zur Zulässigkeit des Begriffs „unabhängig“ für echte Versicherungsmakler ist klar begründet: Dass ein Makler für seine Vermittlung in der Regel eine Provision von der Versicherungsgesellschaft erhält – die Bestandteil der Versicherungsprämie ist –, beeinträchtigt seine gesetzlich verankerte Unabhängigkeit nicht. Er ist ausdrücklich verpflichtet, im ausschließlichen Interesse des Kunden zu handeln, und darf sich dabei nicht von etwaigen Provisionsinteressen leiten lassen. Wer das Gegenteil unterstellt, setzt automatisch ein rechtswidriges Verhalten des Maklers voraus.
Seite 1 „Wir fordern eine gesetzliche Definition des unabhängigen Maklers“
Seite 2 Und welche Signalwirkung erhoffen Sie sich davon für den Markt?

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