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12. Februar 2021
Versicherungsbetrug: Ehepaar erhält nur Bewährungsstrafen

Versicherungsbetrug: Ehepaar erhält nur Bewährungsstrafen

Ein Mann, der seinen Tod vorgetäuscht hatte, um Millionen von verschiedenen Versicherern einzustreichen, wurde nun vom Landgericht Kiel für versuchten Versicherungsbetrug verurteilt. Das Urteil gegen ihn und seine Ehefrau fällt jedoch milde aus, da es nur in einem angeklagten Fall zu einem Schuldspruch kam.

Im vergangenen Jahr hatte der Fall eines Mannes für Aufsehen gesorgt, der bereits 2019 vorgetäuscht hatte, bei einem Bootsunfall auf der Ostsee ums Leben gekommen zu sein. Die Sache flog schließlich auf, als ein Polizei-Einsatzkommando das Haus der Mutter des Mannes durchsuchte und den vermeintlich Verschollenen hinter einigen Kisten auf dem Dachboden fand. Er hatte sich nach seinem Verschwinden insgesamt sieben Monate versteckt.

Skepsis der Ermittler von Anfang an

Der Fall hatte bei den Ermittlern von Anfang an Zweifel erweckt. Der 53-Jährige hatte vor seinem Verschwinden insgesamt 14 Versicherungen abgeschlossen, die im Falle seines Ablebens insgesamt 4,1 Mio. Euro zahlen sollten. Das havarierte Boot, mit dem er im Oktober 2019 aufs Meer hinausgefahren war, wurde schließlich in Sichtweite zum Ufer aufgefunden. Es wies Spuren auf, die darauf hindeuteten, dass es von dem Mann selbst versenkt worden war. Des Weiteren fehlten die Schwimmwesten und das Schlauchboot.

Verteidigung erkennt nur straffreie Vorbereitungshandlungen

Wegen versuchtem Versicherungsbetrug in besonders schwerem Fall, forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den Mann und zwei Jahre und zehn Monate für seine Ehefrau und Komplizin. Die Verteidigung hingegen forderte Freispruch, da das Ehepaar zwar einen Versicherungsbetrug geplant habe, jedoch in den Vorbereitungen stecken geblieben sei.

Bewährungsstrafen für Ehepaar

Das Landgericht (LG) Kiel befand den Mann nun lediglich in einem der 14 angeklagten Fälle des versuchten Versicherungsbetrugs für schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Seine Frau wurde zu einer Haft von einem Jahr auf Bewährung verurteilt, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet. Das Verfahren gegen die mittlerweile 87-Jährige Mutter des Mannes, wird aus gesundheitlichen Gründen separat verhandelt.

Keine unmittelbar bevorstehende Auszahlung

Warum jedoch verurteilte das Gericht das Paar nur in einem von 14 Fällen? Das ist dem Umstand geschuldet, dass für den Tatbestand des versuchten Versicherungsbetrugs, die Auszahlung der Versicherungsleistung unmittelbar bevorzustehen hat. Das traf jedoch nur auf die Versicherungsbedingungen einer abgeschlossenen Unfallversicherung zu, für die der Versicherer eine Summe von 250.000 Euro in Aussicht gestellt hatte. Alle anderen Versicherer hätten erst geleistet, wenn eine Sterbeurkunde vorgelegt worden wäre oder das Amtsgericht den Tod des Mannes bestätigt hätte – ein Vorgang, der mindestens sechs Monate dauert und dementsprechend nicht unmittelbar bevorstand.

Versicherungsbetrüger ist kein Zahnarzt

Doch selbst mit der Ganovenehre scheint es bei dem Mann nicht weit her zu sein. Er hat nämlich nicht nur gemeinsam mit seiner Ehefrau versucht, mehrere Versicherungsunternehmen zu täuschen. Vielmehr ist auch seine Ehefrau Opfer seiner Täuschungsmanöver geworden. Erst im Gerichtssaal erfuhr sie, dass sie nicht mit einem Zahnarzt verheiratet ist, sondern mit einem 53-Jährigen Studenten, der aktuell Hartz-IV bezieht. (tku)

LG Kiel, Urteil vom 10.02.2021

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