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12. März 2021
DIHK-Reform: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

DIHK-Reform: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern in Deutschland, DIHK e.V., soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat. Am Zusammenspiel mit den regionalen Kammern soll sich jedoch nichts ändern.

Die Bundesregierung hat am 09.03.2021 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK e.V.) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu machen. Alle regionalen Industrie- und Handelskammern sollen verpflichtend Mitglieder dieser öffentlich-rechtlichen Bundeskammer werden. Bis zum Zeitpunkt der Umwandlung ist für sie eine Pflichtmitgliedschaft im DIHK e.V. vorgesehen. Diese Übergangsphase könne einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren umfassen.

Aufgabenverteilung ändert sich nicht

Die Aufgabenverteilung zwischen den Industrie- und Handelskammern und ihrer Dachorganisation soll unverändert bleiben. Es gehe in dem Gesetzentwurf hauptsächlich darum, die Vertretung der Interessen aller IHK-Mitglieder auf Bundesebene sicherzustellen.

IHK musste aus DIHK austreten

Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr eine IHK verpflichtet hatte, aus dem DIHK e.V. auszutreten. Die betreffende IHK Nord Westfalen war laut Urteil dazu verpflichtet, aus der IHK-Dachorganisation auszutreten, um die Interessen eines seiner Mitglieder zu schützen. Das hatte die IHK auch getan und somit dafür gesorgt, dass der DIHK e.V. nicht mehr die Interessen aller regionaler Kammern vertreten konnte.

DIHK hat eigene Kompetenzen überschritten

Hintergrund war die Beschwerde eines Herstellers für Windkraftanlagen über die Meinungsäußerungen von DIHK-Vertretern gegen erneuerbare Energien und für die Kernkraft. Vor derartigen Kompetenzüberschreitungen müsse das Unternehmen als Zwangsmitglied in der IHK Nord Westfalen geschützt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in dem der Beschwerde folgenden Verfahren. Mit dem Urteilsspruch ordnete das Gericht an, dass die IHK zum Wohle ihres Mitglieds aus der Dachorganisation austreten müsse.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung kann hier auf der Website des Bundestags abgerufen werden. (tku)

Bild: © fgniffke – stock.adobe.com