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15. Juni 2021
Pflegereform hat 7 Mrd. Euro für die GKV im Gepäck

Pflegereform hat 7 Mrd. Euro für die GKV im Gepäck

Der Bundestag hat die geplante Pflegereform beschlossen. Eine stärkere Orientierung an Tarifverträgen wurde darin maßgeblich abgeschwächt. Pflegebedürftige können künftig mit finanziellen Entlastungen rechnen. Verbunden mit der Reform wurde eine Finanzspritze von 7 Mrd. Euro für die GKV verabschiedet.

Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am vergangenen Freitag, dem 11.06.2021, das sogenannte Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet. Das Bundeskabinett hatte sich erst Ende Mai auf die Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform verständigt (AssCompact berichtete).

Orientierung an flächendeckenden Tarifen verhindert

Kernstück des Gesetzes ist die flächendeckende Durchsetzung von Tariflöhnen in der Pflege. Ab dem 01.08.2022 werden dementsprechend nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- sowie Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Kritiker wenden ein, dass diese Regelung durch sogenannte Gefälligkeitstarifverträge von Kleinstgewerkschaften mit Pflegeanbietern unterlaufen werden können. Eine Orientierung an flächendeckenden Tarifverträgen war am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert. Jetzt sollen sich die Pflegeanbieter zumindest an ortsüblichen Tarifen orientieren.

Entlastung beim Pflegeeigenanteil

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Pflegekosten geschützt werden sollen. Um das zu gewährleisten, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim zukünftig neben dem Leistungsbeitrag (nach Pflegegrad) einen Zuschlag, der mit der Dauer der Pflege steigt. Der Zuschlag beträgt im ersten Jahr 5% des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25% und ab dem dritten Jahr 75%.

Weitere Maßnahmen

Außerdem werden die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege um 5% erhöht. Die Entscheidungsbefugnisse der Pflegekräfte bezogen auf die Auswahl von geeigneten Pflegehilfsmitteln werden gesteigert. Der Gesetzgeber schafft Anreize für einen Ausbau der Kurzzeitpflege und bringt auch hier finanzielle Erleichterungen für Pflegebedürftige, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Des Weiteren wird ein Anspruch auf bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus eingeführt, für den Fall, dass die Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht unmittelbar gewährleistet werden kann.

Finanzierung

Finanziert wird das Reformpaket durch Bundeszuschüsse in Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr ab 2022. Das wird aber nicht ausreichen, da Bundesgesundheitsminister Spahn die Kosten der Reform mit 3 Mrd. Euro beziffert hatte. Außerdem steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte.

Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen

Verbunden mit der Pflegereform wurde auch gleich der Bundeszuschuss in Höhe von 7 Mrd. Euro für die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 durchgewunken. Dieser Zuschuss ist nötig, um den Zusatzbeitragssatz zur GKV weiterhin stabil bei 1,3% zu halten und so den Sozialversicherungsbeitragssatz nicht über 40% hinaus steigen zu lassen. (tku)

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