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11. August 2021
Kontogebühr: Verbraucherzentrale droht mit weiteren Klagen

Kontogebühr: Verbraucherzentrale droht mit weiteren Klagen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die deutschen Kreditinstitute auf, die zu Unrecht erlangten Bankgebühren an ihre Kunden zurückzuzahlen. Damit bezieht sich der Verband auf ein Urteil des BGH, demzufolge zahlreiche Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre unzulässig waren.

Zuletzt hatte bereits die BaFin angekündigt, dass man hinsichtlich der Rückzahlungen von unrechtmäßig erhobenen Bankgebühren ein wachsames Auge auf die Kreditinstitute werfen werde (AssCompact berichtete). Nun legen auch die Verbraucherschützer nach. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kündigt an, dass man plane, erneut gegen die Kreditinstitute vor Gericht zu ziehen, die sich gegen eine Erstattung der Gebühren sträubten.

Kreditinstitute haben Zustimmungsfiktion überstrapaziert

Die Banken und Sparkassen müssen aktuell die nachträgliche Zustimmung der Kunden zu Gebührenerhöhungen einholen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Modell der stillschweigenden Zustimmung gekippt hatte. Die Banken hatten die Gebührenerhöhungen an Änderungen der AGB geknüpft und waren von der Zustimmung der Kunden ausgegangen, wenn diese nicht explizit widersprachen. Damit haben die Kreditinstitute die sogenannte Zustimmungsfiktion jedoch überstrapaziert, meinte der BGH in seinem Urteil. Derartig gravierende Änderungen am Vertragsinhalt dürften nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden vorgenommen werden.

BaFin rechnet mit Milliardenschaden

Die BaFin geht davon aus, dass den von dem Urteil betroffenen Banken durch das Urteil ein Milliardenschaden entstehen könnte. Die hohen Rücklagen, die einige Institute bereits vorsorglich gebildet haben, unterstreichen diese Annahme. Anscheinend erhöhen die Kreditinstitute nun den Druck auf die Kunden, was die nachträgliche Zustimmung betrifft.

Erstattungsforderung führt zu Kündigung

Dem vzbv liegen Erkenntnisse vor, wonach zumindest eine Sparkasse und mehrere kleinere Genossenschaftsbanken Erstattungsforderungen zum Anlass genommen haben, um dem Kunden das Konto zu kündigen. Mindestens im Fall der Sparkasse gehen die Verbraucherschützer davon aus, dass damit gegen den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag verstoßen wurde. Der vzbv hatte betroffene Bankkunden bereits Ende Juni dazu aufgerufen, über die Reaktionen ihrer Hausbank auf das Urteil zu berichten. (tku)

Bild: © Daniel Berkmann – stock.adobe.com