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5. April 2022
Privatbanken reformieren Einlagensicherung
A red piggy bank in the opened strongbox. 3d illustration.

Privatbanken reformieren Einlagensicherung

Der Bankenverband hat die Reform der privaten Einlagensicherung beschlossen. Sie tritt Anfang 2023 in Kraft. Für Privatanleger und Unternehmen reduziert sich der Schutzumfang sukzessive über die kommenden acht Jahre. Professionelle Einleger werden überhaupt nicht mehr geschützt.

Die bereits 2021 angekündigte Reform der privaten Einlagensicherung, über die AssCompact berichtete, ist beschlossen. Die Delegiertenversammlung des Bankenverbands hat der Reform der freiwilligen Einlagensicherung am 04.04.2022 zugestimmt. Sie kann somit wie geplant zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Keine relevanten Änderungen für Sparer

Die Reform ist eine Reaktion auf die Pleite der Greensill Bank im vergangenen Jahr. Mithilfe der Maßnahmen soll das Sicherungssystem laut Bankenverband dauerhaft leistungsfähig ausgerichtet werden und sich dafür auf seine Kernaufgabe konzentrieren: den Schutz von Sparern und Unternehmen.

Weiterhin geschützte Einleger

Umfassend geschützt bleiben auch Stiftungen, karitative Einrichtungen, Verbände und Kammern, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen – wie etwa Sozialversicherungen.

Änderungen für professionelle Einleger

Nicht mehr geschützt werden ab kommenden Jahr hingegen professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt.

Schutzumfang sinkt

Ab 2023 gelten erstmals betragsmäßige Obergrenzen für den Schutzumfang. Diese orientieren sich am Schutzbedarf der Einleger und werden bis zur vollen Umsetzung der Reform im Jahr 2030 angepasst. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen am Schutzumfang:

Schutz für Privatsparer geht auf 1 Mio. Euro zurück

Der Schutzumfang für private Sparer, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts beträgt ab dem kommenden Jahr 5 Mio. Euro; ab dem Jahr 2025 dann 3 Mio. Euro und ab dem Jahr 2030 nur noch 1 Mio. Euro.

Unternehmen nur noch bis zu 10 Mio. Euro geschützt

Für Unternehmen, Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind ihre Einlagen zu schützen, karitative Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Verbände und Kammern werden ab dem Jahr 2023 bis zu 50 Mio. Euro geschützt; ab dem Jahr 2025 bis zu 30 Mio. Euro und nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 nur noch bis zu 10 Mio. Euro.

Institutionen, die aus der Einlagensicherung fallen

Einlagen von Unternehmen, Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind ihre Einlagen zu schützen, karitativen Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Verbänden und Kammern mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten fallen laut Bankenverband ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung.

Reform zieht sich über acht Jahre hinweg

Die Einlagensicherung wird konsequent auf Deutschland fokussiert. Der Bankenverband begründet dies mit der deutschen Tradition des hohen Schutzniveaus für Sparer. Einlagen, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben werden, werden künftig nicht mehr geschützt. Die Reform wird erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam. (tku)

Bild: © Alexander Limbach – stock.adobe.com