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23. Juni 2022
Finanzamtszinssatz künftig bei 1,8% pro Jahr

Finanzamtszinssatz künftig bei 1,8% pro Jahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Gesetzesentwurf zur Senkung des Finanzamtszinssatzes aus dem Bundesfinanzministerium zugestimmt. Damit ist der verfassungswidrig hohe Verzugszins von 6% auf Steuernachzahlungen ans Finanzamt nun endgültig Geschichte.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zahlen künftig deutlich weniger Zinsen für Steuernachzahlungen ans Finanzamt, erhalten aber auch entsprechend weniger Zinsen auf Steuerrückforderungen als bisher. Denn der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Absenkung des Finanzamtszinssatzes hat nun den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages passiert. Gemäß § 233a der Abgabenordnung wird nach Angaben einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages der Zinssatz in Zukunft 0,15% pro Monat bzw. 1,8% pro Jahr betragen. Mit dieser Neuregelung wurd den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 01.01.2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten (AssCompact berichtete bereits). (as)

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