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5. Juli 2022
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei vorangehendem Urlaub?

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei vorangehendem Urlaub?

Infolge einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses hatte die Klägerin Urlaubsabgeltung für die Zeit danach erhalten – und wird direkt nach dem Urlaub arbeitsunfähig geschrieben. Was heißt das nun für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Klägerin hatte nach dem durch arbeitgeberseitige Kündigung beendeten Beschäftigungsverhältnis eine Urlaubsabgeltung für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten. Unmittelbar danach wurde sie ärztlich arbeitsunfähig geschrieben und begehrte von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld.

Urlaub: Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht

Während dieser Zeit hat sie, so das Landessozialgericht Sachsen (LSG), allerdings keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach der gesetzlichen Norm § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB III verliert , wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig wird, dadurch zwar grundsätzlich nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu sechs Wochen (Leistungsfortzahlung). Dies gelte allerdings nur dann, wenn in der Zeit vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein realisierbarer Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld bestünde. Ein solcher Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld besteht dagegen nicht, so die Auffassung der Richter, wenn unmittelbar nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses und vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit eine Urlaubsabgeltung des letzten Arbeitgebers gezahlt wurde. Denn während des Bezugs von Urlaubsabgeltung ruhe nämlich der Anspruch auf Arbeitslosengeld von Amts wegen, begründete das LSG seine Entscheidung. Damit hat sich das LSG einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.02.2002 (Az.: B 1 AL 59/01 R) angeschlossen.

LSG Sachsen, Urteil vom 09.06.2022, Az. L 3 AL 151/19

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