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25. August 2022
Bundesregierung plant Rückkehr zur Home-Office-Pflicht
Online work at home. Funny man in red shorts works communicates using laptop sitting at the table at the workplace at home office in the room.

Bundesregierung plant Rückkehr zur Home-Office-Pflicht

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in den kommenden Herbst- und Wintermonaten plant die Bundesregierung verschärfte Maßnahmen. Dazu zählt womöglich auch die Rückkehr zur Home-Office-Angebotspflicht. Und auch für Präsenzarbeit sollen strengere Regeln gelten.

Bildlich gesprochen plant die Bundesregierung beim Corona-Management angesichts der näher rückenden Herbst- und Wintermonate dem Land die Winterreifen aufzuziehen. Von „O“ bis „O“ – also von Oktober an bis Ostern, was im nächsten Jahr auf den 09.04.2023 fällt – sollen daher laut eines Regierungsentwurfs wieder verschärfte Regeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gelten. „Das Gesetz hat eigentlich eine ganz simple Aufgabe: Wir wollen im jetzt kommenden Herbst deutlich besser für die Pandemie gerüstet sein, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach der Kabinettssitzung. Neben einer FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie strengen Zugangsregelungen in vulnerable Einrichtungen wie Krankenhäuser soll für die Arbeitswelt und die Betriebe auch wieder eine eigene Corona-Arbeitsschutzverordnung verankert werden.

Rückkehr zur Home-Office-Angebotspflicht

Konkret will das Arbeitsministerium laut eines Referentenentwurfs im Herbst zu einer Home-Office-Angebotspflicht zurückkehren. Wie das Nachrichtenportal tagesschau.de berichtet, sollen Arbeitgeber demnach wieder verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Wenn also keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, soll der Arbeitgeber den Beschäftigten gewähren, „geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung ausführen zu können“. Eine Home-Office-Angebotspflicht war erst im März 2022 ausgelaufen. Nun seien erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf. Allerdings soll es auch wieder Ausnahmen von der Angebotspflicht geben.

Präsenzarbeit soll ebenfalls strenger reglementiert werden

Daneben sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem eine „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen.“ Weiterhin soll den Beschäftigten ermöglicht werden, sich während der Arbeitszeit gegen das Virus impfen zu lassen. Und auch bei der Präsenzarbeit sollen dann wieder strengere Regeln gelten. Arbeitnehmern, die weiter in Präsenz arbeiten, soll mindestens zweimal pro Woche ein Corona-Test angeboten werden. Sofern dabei Mindestabstände unterschritten werden, müssen medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken bereitgestellt und getragen werden. (as)

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com