AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
10. November 2022
Bundesregierung skizziert Details zur gesetzlichen Aktienrente

Bundesregierung skizziert Details zur gesetzlichen Aktienrente

Die von der Ampelkoalition geplante Aktienrente soll die gesetzliche Rente stabilisieren. Das Startkapital dafür soll durch einen Kredit finanziert werden, die Erträge des Fonds zurück an die Deutsche Rentenversicherung fließen. Diese Eckpunkte hat nun das Bundesfinanzministerium skizziert.

Vergleichsweise still war es in den letzten Wochen und Monaten um die von der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP geplanten gesetzlichen Aktienrente geworden. Mit diesem Konzept soll die Umlagefinanzierung in der gesetzlichen Rentenversicherung mittels einer kapitalgedeckten Komponente stabilisiert werden, sodass das Rentenniveau langfristig gesteigert werden kann. Und erst Ende August 2022 hat Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) am Rande eines Besuches in Schweden angedeutet, in Kürze erste Details zur Aktienrente nennen zu wollen (AssCompact berichtete). Fast zweieinhalb Monate später ist es nun soweit und das Bundesfinanzministerium (BFM) hat in einem Papier mit dem Titel „Grundkonzept zur Aktienrente“ die Eckpfeiler rund um die gesetzliche Aktienrente konkretisiert, das unter anderem dem Wirtschaftsmagazin Handelsblatt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.

Kreditspielräume des Bundes bleiben von der Rücklage unbeeinflusst

Ziel der Aktienrücklage sei es, die „Renditechancen des globalen Kapitalmarkts zu nutzen, um die Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“, erläutert darin das BFM. Der für den Einstieg in die Kapitaldeckung notwendige Kapitalstock, eine sogenannte Aktienrücklage, soll dem Dokument zufolge „teilweise kreditfinanziert“ aufgebaut werden – also mit Schulden. Dazu sollen im Jahr 2023 Haushaltsmittel in Form von Darlehen in Höhe von zehn Milliarden Euro zugeführt werden, wie handelsblatt.de unter Berufung auf das Papier berichtet. Die Kreditspielräume im Bundeshaushalt werden durch die zehn Milliarden Euro aber nicht beeinflusst. Da das Geld nämlich nicht ausgegeben, sondern am Kapitalmarkt angelegt wird, handelt es sich um eine sogenannte finanzielle Transaktion, die nicht der Schuldenbremse unterliegt. Gleichzeitig äußert das BFM Wunsch, die Einzahlungen in den staatlichen Aktienfonds zu verstetigen. Hierin bestünde aber innerhalb der Bundesregierung noch kein Einvernehmen, heißt auf handelsblatt.de.

Erträge des Staatsfonds fließen der Rentenversicherung zu

Erträge des Kapitalstocks sollen ab Mitte der 2030er Jahre dem Papier zufolge einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Dafür sollen die Erträge nicht an Versicherte, sondern zurück an die Deutsche Rentenversicherung fließen. Diese Zweckbindung der Erträge des Kapitalstocks zugunsten der Deutschen Rentenversicherung soll gesetzlich verankert werden, um etwa eine Abzweigung der Gelder unbedingt zu vermeiden. Außerdem, so die Hoffnung des BFM, müsse dadurch der Zuschuss des Bundes an die gesetzliche Rentenkasse in Zukunft weniger stark steigen.

Öffentlich-rechtliche Stelle soll Kapitalstock verwalten

Die Verwaltung des Kapitalstocks soll „als dauerhafter ‚Fonds‘ gemäß Koalitionsvertrag an eine neu zu gründende, unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle übertragen werden“, heißt es weiter in dem Papier. Als Vorbild dafür solle der „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo) dienen. Dieser wurde mit Beiträgen der Atomkraftbetreiber gefüllt und verwaltet mittlerweile 24 Mrd. Euro zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Und die gesetzliche Aktienrente solle nun von den Erfahrungen und der Expertise des Kenfo als Vermögensverwalter profitieren. (as)

Bild: © Achim Wagner – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Thorsten Geise… am 11. November 2022 - 09:56

Diese Maßnahme klingt sehr interessant, und ich halt sie auch für "überfällig".

Allerdings irritiert mich der Zeitpunkt,

Klar, wenn die Bundesregierung, mit der Kreditaufnahme noch länger wartet, kann es teurer werden. Aber warum hat sie diese Entscheidung nicht schon viel eher getan, als das Geld quasi nichts gekostet hat?

Erstens: Warum wird die Einzahlung nicht genauso aufgebaut, wie jeder Anleger dies auch mit monatlichen Zahlungen, hier also Teil der Beitragszahlungen, tut?

Kreditfinanzierte Analgen kosten bereits zu Beginn Geld und damit Rendite.

Zweitens: Wird hier immer nur von Erträgen geredet. Gibt es bei Anlagen in Wertpapiern NUR Erträge? Bisher waren die Gewinne quasi programmiert, da andere Anlagen - außer Immobilen - unattraktiv waren. Auch hier tut sich die Frage nach dem Zeitpunkt auf. Schließlich sollen ja auch monatliche Renten stabil abfließen.

Was geschieht mit den Verlusten? - Trägt die, dann auch die Rentenversicherung? Ist damit ein ständiges auf und ab der Renten verbunden?

Diese und viele andere spannenden Fragen gilt es hier zu beantworten. Einfach auf die bisherige Erfolgsstory des KENFO zu verweisen, erscheint mir nicht sehr verantwortungsbewusst.