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2. Januar 2023
Tritt Berufsunfähigkeit infolge einer Arbeitsplatz-Allergie ein?

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Tritt Berufsunfähigkeit infolge einer Arbeitsplatz-Allergie ein?

Die Vorgesetzten einer Auszubildenden reagierten ihrer Meinung nach auf ihr unterlaufene Fehler unangemessen. Dieses Verhalten soll bei der Auszubildenden psychosomatische Beschwerden und Angstattacken ausgelöst haben. Liegt in diesem Fall eine Berufsunfähigkeit vor?

Ein Artikel von Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Sozietät Wolter Hoppenberg

Im vorliegenden Fall klagte eine Versicherungsnehmerin, die als Auszubildende zur Steuerfachangestellten berufstätig gewesen ist, auf eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hintergrund des Leistungsantrags waren die aus Sicht der Versicherten unangemessenen Reaktionen ihrer Vorgesetzten auf ihr unterlaufene Fehler. Sie gab an, auf die Überfor­derung mit psychosomatischen Beschwerden und Angstattacken reagiert zu haben, die so weit gegangen seien, dass sie nicht mehr in der Lage gewesen sei, das Gebäude zu betreten, in dem sich der Ausbildungs­betrieb befunden habe.

LG spricht BU-Anspruch zu

Das zunächst mit der Sache befasste Landgericht Kiel (LG) beauf­tragte zur Abklärung der behaupteten Berufsunfähigkeit einen medizinischen Sachverständigen, der angab, die Versicherungsnehmerin sei durchaus in der Lage gewesen, die konkret an sie herangetragenen Tätigkeiten zu erledigen. Zweifelsohne sei sie in der Lage, die Ausbildungstätigkeit in einer beliebigen anderen Steuerkanzlei erledigen zu können; bei einer Fortsetzung der Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb werde es hingegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem erneuten Aufflackern der Beschwerden kommen. Diese Feststellung reichte dem LG aus, um der Versicherungsnehmerin die geltend gemachten Ansprüche zuzusprechen.

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Ein Artikel von
Dr. Frank Baumann