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24. Januar 2023
Versicherungsombudsmann zählte 2022 weniger Schlichtungsfälle

Versicherungsombudsmann zählte 2022 weniger Schlichtungsfälle

Die außergerichtliche Schlichtungsstelle beim Versicherungsombudsmann hat den Tätigkeitsbericht 2022 präsentiert. Demnach sind im Vergleich zu 2021 weniger Schlichtungsanträge eingegangen. Nur bei rund 3% aller Beschwerden handelt es sich um Streitfälle mit Vermittlern.

Der Versicherungsombudsmann, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, hat im Rahmen seines Tätigkeitsberichts 2022 Rechenschaft über seine Schlichtungsarbeit abgelegt und aktuelle Zahlen präsentiert. Demnach sind die bei ihm eingegangenen Streitfälle im Vergleich zum Vorjahr um rund 13% zurückgegangen. Haben den Versicherungsombudsmann 2021 noch 18.344 Schlichtungsanträge erreicht, waren es 2022 nur 15.907. Ende 2022 waren 12.247 Beschwerden als zulässig beendet, weitere 3.212 Fälle wurden als unzulässig abgewiesen. Insgesamt stehen aber auch noch 2.659 Anträge bei der Schlichtungsstelle in Bearbeitung.

Lebensversicherung und Rechtsschutz liegen an der Spitze

Mit Blick auf die Beschwerden über Versicherer und ihre Vorsorgelösungen sind 2022 insgesamt 15.149 Fälle beim Versicherungsombudsmann eingegangen. Am häufigsten beschwerten sich wie in den Vorjahren Kunden einer Lebensversicherung (3.036), gefolgt von der Rechtsschutzversicherung (2.790) und der Gebäudeversicherung (1.740). Aber auch Versicherte der Sparten Kfz-Kaskoversicherung (1.654) und Kfz-Haftpflicht (1.058) haben vergleichsweise häufig ein Beschwerdeanliegen rund um die Police eingereicht. Ein verhältnismäßig geringes Beschwerdeaufkommen verzeichneten die Unfallversicherung (436) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (347).

Nur sehr wenige Beschwerden über Vermittler

Im zurückliegenden Jahr zählte der Versicherungsombudsmann lediglich 444 Vermittlerbeschwerden. Die Beschwerden über Vermittler machen damit lediglich einen Anteil von 2,8% am gesamten Beschwerdeaufkommen aus. Im Vergleich zu den Versicherungssparten hingegen liefen die meisten Vermittlerbeschwerden in der Gebäudeversicherung (232) auf, gefolgt von der Lebensversicherung (61) und der Hausratversicherung (31). Anders als gegenüber den Versicherern steht dem Versicherungsombudsmann bei Vermittlerbeschwerden aber lediglich das Recht eines Aussprechens einer Empfehlung zu. Versicherer hingegen kann die Schlichtungsstelle auch zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. (as)

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