AssCompact suche
Home
Assekuranz
20. Februar 2023
HUK-COBURG: Automatischer Wohngebäude-Elementarschutz
Meissen, Germany - June 05, 2013: View of a street in Meissen during the 2013 floods

HUK-COBURG: Automatischer Wohngebäude-Elementarschutz

Die HUK-COBURG hat eine Wohngebäudeversicherung mit automatischem Elementarschutz gestartet. Versicherungsnehmer können zwischen zwei Tarifvarianten wählen. Ein verpflichtender Elementarschutz für Wohngebäude wird seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 wieder in der Branche diskutiert.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe hat eine neue Wohngebäudeversicherung auf den Markt gebracht, die eine Elementarschadendeckung immer miteinschließt. Damit wolle man Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen von Extremwetterereignissen schützen, so Vorstand Dr. Jörg Rheinländer.

Zwei Tarifvarianten für Elementarschutz

Der Elementarschutz Classic bietet zusätzlich zu den klassischen Risiken wie z.B. Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm und Hagel einen umfassenden Schutz bei Naturkatastrophen. Der Tarif beinhaltet einen Selbstbehalt von 500 Euro.

Versicherungsnehmer und -nehmerinnen, die sich gegen den Classic-Tarif entscheiden, erhalten automatisch den Elementarschutz Basis. Ganz abwählen lässt er sich nicht. Im Schadenfall gilt ein Selbstbehalt von 100.000 Euro, um sicherzustellen, dass bei existenzbedrohenden Schäden durch Naturkatastrophen ein Mindestversicherungsschutz besteht, so die Versicherung.

Sturmtief Bernd: Etwa die Hälfte der Schäden unversichert

Im Juli 2021 hatte Sturmtief Bernd in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Schäden in Milliardenhöhe angerichtet (AssCompact berichtete). Dies entfachte eine neue Branchendebatte, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Schäden bei künftigen Wetterereignissen möglichst klein zu halten. U. a. wurde eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden debattiert. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren etwa die Hälfte der Schäden, die Bernd anrichtete, unversichert.

Lesen Sie auch: GDV: Keine Neubauten mehr in Überschwemmungsgebieten | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft

Bild: © i_valentin – stock.adobe.com