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27. April 2023
FDP fordert Depots zur Reform der privaten Altersvorsorge

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Senioren Paar beim rechnen mit Taschenrechner und Kassenzetteln

FDP fordert Depots zur Reform der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge bedarf gemeinhin einer Reform, um in Zukunft lohnend zu bleiben. So gibt es von mehreren Stellen Vorschläge, um sie attraktiv zu halten. Auch die FDP hat nun neben der geplanten Aktienrente eine weitere Maßnahme im Blick: das Altersvorsorge-Depot.

Schon seit geraumer Zeit häufen sich die Äußerungen, Planungen und Diskussionen, wie man die private Altersvorsorge für alle möglichst zugänglich zielführend gestalten kann. So hat im Januar die Fokusgruppe „private Altersvorsorge“ der Ampel-Regierung ihre Arbeit aufgenommen (AssCompact berichtete) und erst kürzlich hat das IVFP ein Konzeptpapier mit Reformvorschlägen vorgestellt (AssCompact berichtete).

Und auch die FDP will sich aktiv an einer Reform der privaten Altersvorsorge beteiligen, unter anderem mit der geplanten Aktienrente. Auf ihrem 74. Ordentlichen Bundesparteitag, der vom 21.04. bis 23.04.2023 stattfand, beschlossen die Freien Demokraten nun die Forderung einer weiteren Maßnahme: das Altersvorsorge-Depot.

FDP fordert mehr Flexibilität für die private Altersvorsorge

Als wichtigster Aspekt bei der Forderung steht allem voran die Flexibilität. Damit die Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt ihre eigene Erwerbsbiografie schreiben können, will die FDP ihnen bei der privaten Altersvorsorge neue Möglichkeiten schaffen, ihre Altersvorsorge dem im Ruhestand angestrebten Leben anzupassen, heißt es von der Partei. Es soll dementsprechend neue „Vorsorge-Bausteine“ geben, die einfacher und verbraucherfreundlicher sind als das, was es gegenwärtig als geförderte Altersvorsorge gibt.

Über die Bausteine sollen die Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt Vorsorgevermögen ansammeln können, frei das passende Steuerkonzept wählen (sich also zwischen vor- und nachgelagerter Steuerbelastung entscheiden können), eigenverantwortlich über die Anlageformen entscheiden dürfen und später aus dem Vorsorgekapital bedarfsgerecht Einkünfte beziehen können. Weiterhin ist vorgesehen, dass Beiträge zur privaten Altersversorgung bei Selbstständigen insolvenzgeschützt gestellt werden.

Vor- und nachgelagerte Besteuerung

Bei der vorgelagerten Besteuerung wird das Vorsorgekapital aus dem Nettoeinkommen gesammelt. Die in der Ansparphase erzielten Gewinne und Kapitalerträge sind dann steuerfrei, bei den späteren Auszahlungen wird der Ertragsanteil nach dem Halbeinkünfte-Verfahren besteuert. Auch soll der Kapitalaufbau in Form einer Vorsorgeprämie unterstützt werden. Untere Einkommensgruppen könnten hier besonders gefördert werden.

Bei der nachgelagerten Besteuerung wird das Vorsorgekapital aus dem Bruttoeinkommen gebildet. Die in der Ansparphase erzielten Kapitalerträge sind steuerfrei und die späteren Auszahlungen unterliegen dann der Einkommensteuer.

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