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2. Juni 2025
Verlängerung der Mietpreisbremse
Verlängerung der Mietpreisbremse

Verlängerung der Mietpreisbremse

Das Kabinett hat beschlossen, die gesetzliche Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 zu verlängern, um den Mietanstieg zu verlangsamen. Ursprünglich wäre die Regelung Ende 2025 ausgelaufen. Von Verbänden aus der Immobilienbranche kommt Kritik.

Schon im Dezember des vergangenen Jahres hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung angekündigt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Das neue Kabinett hat nun ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Die Regeln sollen über 2025 hinaus bis zum 31.12.2029 gelten. Damit soll der Mietanstieg in den Ballungsräumen verlangsamt werden. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus.“ Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei nur ein erster Schritt. Zum Schutz von Mietern soll es mehr Transparenz bei den Nebenkosten geben. Auch für Verträge mit Indexmieten sollen strengere Regeln gelten, so die Ministerin weiter.

Die Landesregierungen können nun bis Ende 2029 Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen. Dort darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich.

Vorerst keine Ausweitung

Medienberichten zufolge sollte die Mietpreisbremse nicht nur verlängert, sondern auch ausgeweitet werden. So sollten die Regelungen auch für Wohnungen gelten, die nach dem 01.10.2014 bis zum 01.10.2019 erstmals genutzt und vermietet wurden. Die Ausweitung wurde aber vertagt. Vom Bundeskabinett heißt es dazu, Eigentümer, die Wohnraum vermieten, sollten nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Mietpreisbremse ist nun weiter nicht für Wohnungen anzuwenden, die nach dem 01.10.2014 zum ersten Mal genutzt und vermietet wurden.

Kritik von Verbänden der Immobilienwirtschaft

Bei Branchenverbänden wie dem Immobilienverband Deutschland IVD sorgt die Verlängerung der Mietpreisbremse für Kritik. So bezeichnet der IVD-Präsident Dirk Wohltorf die Pläne als investitionsfeindlich und wohnungspolitisch kontraproduktiv: „Wenn die erste Maßnahme der neuen Bundesregierung die Verlängerung der Mietpreisbremse ist, werden die Bagger stehen bleiben anstatt zu rollen. Herzlichen Glückwunsch zum zehnten Geburtstag, Mietpreisbremse! Sie hat es geschafft, sich trotz ihrer Wirkungslosigkeit unsterblich zu machen.

„Die Mietpreisbremse ist der Offenbarungseid einer gescheiterten Wohnungsbaupolitik“, sagte Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BFW, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie hemme Investitionen der Eigentümer auch in den Klimaschutz, erschwere einen wirtschaftlichen Betrieb erheblich und betoniere die Ist-Situation am Mietmarkt, so Salewski weiter. (tik)

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