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25. Juni 2025
Fortschritt bei Reform privater Altersvorsorge lässt auf sich warten
Fortschritt bei Reform privater Altersvorsorge lässt auf sich warten

Fortschritt bei Reform privater Altersvorsorge lässt auf sich warten

Die Bundesregierung wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Altersvorsorge wohl frühestens in zwei Jahren angehen. Und das obwohl derzeit nur ein sehr kleiner Teil des Einkommens im Alter aus der privaten Vorsorge kommt. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor.

Mit dem vorzeitigen Aus der Ampel-Regierung im vergangenen Jahr sind die Pläne zur Reform der privaten Altersvorsorge erst einmal aus dem Blick geraten. Und nun sieht es aus, als ob sie auch erst mal noch auf sich warten lassen wird. Anfang Juni hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Reformplänen im Bereich private Altersvorsorge gestellt.

In der Antwort der Bundesregierung, die der Tageszeitung Süddeutsche Zeitung (SZ) vorliegt, heißt es, man arbeite an einer „zügigen Umsetzung“ der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der privaten Altersvorsorge. Eine Renten-Kommission soll bis zur Mitte der Legislaturperiode eine „neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle Rentensäulen“ prüfen, heißt es weiter. Das könne man nur so verstehen, dass vorher keine konkreten Maßnahmen umgesetzt werde können, wird Grünen-Politiker Stefan Schmidt in der SZ zitiert. „Damit wird die Reform um mindestens zwei Jahre verschleppt“, so Schmidt.

Private Vorsorge macht nur 6% des Einkommens im Alter aus

Dabei könnte die private Altersvorsorge dringend eine Reform gebrauchen. Denn sie macht derzeit nur einen sehr kleinen Teil des Einkommens im Alter aus. Auch das geht laut der SZ aus der Antwort der Bundesregierung hervor. Demnach machen Zahlungen aus privater Vorsorge durchschnittlich rund 6% des Bruttoeinkommens im Alter aus.

Dieser Anteil umfasst neben Zahlungen aus Riester-Verträgen und privaten Renten- und Lebensversicherungen auch Zinseinkünfte und Einkommen aus Vermietung und Verpachtung. Nicht berücksichtigt sind dagegen einmalige Auszahlungen, etwa aus Kapitallebensversicherungen.

Riester spielt nur „marginale“ Rolle bei Altersvorsorge

In der Anfrage geht es insbesondere auch um die Verbreitung und Entwicklung der Riester-Rente. Der Antwort der Regierung kann man entnehmen, dass die Verbreitung der Riester-Verträge immer weiter sinkt. Inzwischen liegt der Bestand bei etwa 15 Millionen Verträgen, während es auf dem Höhepunkt im Jahr 2017 etwa 16,6 Millionen Verträge waren. Zudem sollen etwa 20 bis 25% der Riester-Kunden die Zahlungen eingestellt haben, schätzt das Finanzministerium. Im Jahr 2022 lag die Fördersumme, die die Bundesregierung an die Riester-Sparer gezahlt hat bei rund 3,5 Mrd. Euro. Informationen über die Kosten von Riester-Verträgen, etwa für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung sowie über die Renditen sollen laut Antwort der Bundesregierung jedoch nicht vorliegen.

Die Riester-Rente schützt nicht vor Altersarmut, so Schmidt. „Sie spielt nur eine marginale Rolle in der Altersvorsorge, vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen“. Laut Schmidt müsse die Reform schneller voranschreiten. Die Bundesregierung ließe sich „sträflich viel Zeit“ damit. Er forderte nun schnelleres Handeln, heißt es in der SZ. (js)