Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als Arbeitgeberverband hat sich mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe verständigt. Die Einigung sieht eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen vor: Ab dem 01.07.2025 steigen die Einkommen zunächst um 8,5%. Eine weitere Anpassung um 2,0% gibt es dann ab Juli 2026. Der neue Tarifvertrag gilt bis zum 30.06.2027. Wie der BVK dazu mitteilt, ende mit dieser Einigung eine Phase tariflicher Stagnation, denn der vorherige Vertrag war bereits Ende August 2020 ausgelaufen. Der BVK habe sich seitdem um einen neuen Tarifvertrag bemüht.
„Betrachtet man die erste Anpassung von 8,5% im Kontext der vergangenen „anpassungsfreien“ Jahre, ergibt sich seit 2020 eine durchschnittliche jährliche Gehaltserhöhung von lediglich rund 1,4%. Damit überfordern wir die Vermittlerbetriebe nicht“, sagt BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer als für den Tarifvertrag zuständiges Präsidiumsmitglied.
Bereits gezahlte Erhöhungen werden angerechnet
Mit Blick auf Unternehmen, die in den vergangenen Jahren eigenständig Gehälter angepasst haben, teilt der BVK weiter mit, dass bereits gezahlte Erhöhungen auf die neue tarifliche Anpassung angerechnet würden. Bewegt sich die unternehmensinterne Gehaltserhöhung seit 2020 über dem neuen Tarifwert von 8,5%, entfällt eine weitere tarifliche Erhöhung.
Vergütung für Auszubildende
Die Ausbildungsvergütungen betragen im ersten Ausbildungsjahr 970 Euro pro Monat, im zweiten Jahr sind es 1.030 Euro und im dritten Jahr 1.100 Euro. „Wenn man dies mit den durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen vergleicht, liegen diese Werte deutlich über denen anderer Branchen“, erklärt Vollmer. Grund dafür sei, dass in Zeiten des Nachwuchsmangels an Versichererstandorten wie Hamburg, München, Köln und Stuttgart Azubis nur mit einer Vergütung auf dem Niveau des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) zu bekommen seien, so Vollmer weiter. (tik)
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