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11. Oktober 2025
Was privater Unfallschutz heute leisten muss

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Was privater Unfallschutz heute leisten muss

Was privater Unfallschutz heute leisten muss

Passieren Unfälle im privaten Bereich, kann das für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Eine private Unfallversicherung schafft Abhilfe. Dabei arbeitet ein guter Tarif nicht nach dem „One size fits all“-Prinzip, sondern bietet bedarfsgerechte Absicherung nach Maß, erklärt der Münchener Verein.

Ein Artikel von Joachim Rahn, Leiter Maklervertrieb Münchener Verein

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erleiden in Deutschland rund 3,2 Millionen Menschen pro Jahr einen Unfall im häuslichen Umfeld. Überwiegend bei der Hausarbeit, beim Heimwerken, beim Sport, in der Freizeit oder im Urlaub. Häufigste Unfallursachen im privaten Bereich sind Stürze, Unachtsamkeit oder menschliches Fehlverhalten.

Von Stürzen im Haushalt sind meist ältere Personen und Kinder betroffen. Ursachen sind dabei lose Kabel, glatte Böden oder auch Treppen mit schlechter Beleuchtung. Aber auch der Umgang mit spitzen oder scharfen Gegenständen, Verbrennungen durch heiße Flüssigkeiten oder falsches Verhalten beim Heimwerken und der Gartenarbeit sowie das Ignorieren von Sicherheitshinweisen kann zu Unfällen und daraus resultierenden Verletzungen führen.

Im Ernstfall müssen Betroffene auf lange Sicht sehr häufig gesundheitliche und finanzielle Folgen bewältigen. In jungen Jahren können diese die Zukunft maßgeblich beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass von der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall im privaten Bereich keinerlei Unterstützung erfolgt. Sie leistet nur bei Unfällen bei der Arbeit, am Ausbildungsplatz, in der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin.

Gründe für einen privaten Unfallschutz

Eine private Unfallversicherung lohnt sich für alle, die bei der Arbeit und in der Freizeit gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert sein möchten. Für bestimmte Personengruppen ist diese sogar nahezu unverzichtbar. Dazu gehören:

  • Selbstständige und Freiberufler, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind
  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit einem Beruf mit höherem Unfallrisiko wie zum Beispiel im Handwerk
  • Rentner und Pensionäre
  • Hausfrauen und -männer

 

Aber auch für Personen, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich am Arbeitsplatz, in der Schule und im Kindergarten sowie bei Wegunfällen abgesichert sind, ist eine private Unfallversicherung wichtig. Dazu gehören Kinder und Jugendliche, Auszubildende, Studenten und Angestellte.

Die private Unfallversicherung ist deshalb so essenziell, weil sie, im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz, außerhalb der beruflichen Tätigkeit weltweit und zu jeder Zeit umfassenden Schutz rund um die Uhr bietet. Der UnfallSchutz des Münchener Verein steht dafür in den Tarifvarianten Kompakt, Komfort sowie Premium zur Verfügung. Und zwar für jeden Geldbeutel.

Unfallschutz muss nach Maß und bedarfsgerecht sein

Mit kleinem Budget bietet der Tarif Kompakt soliden guten Grundschutz zum günstigen Preis. Für eine sehr gute Absicherung bei einem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis sorgt der Tarif Komfort. Der Premiumtarif wiederum richtet sich an anspruchsvolle Kunden und überzeugt durch seine Leistungen. In allen Tarifen des MV-UnfallSchutz sind zusätzlich wichtige Leistungen enthalten, die über die reine Schadenregulierung hinausgehen:

  • keine Gesundheitsprüfung bis zur Grundinvaliditätssumme von 100.000 Euro
  • Organisation von Hilfsleistungen und den benötigten Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei bedarfs­gerechtem Umbau von Auto, Haus, Wohnung
  • Kostenbeteiligung bei einer Umschulung bis zur verein­barten Versicherungssumme
  • kosmetische Operationen: Je nach Tarif werden bis zu 75.000 Euro erstattet
  • Schon ab zwei Personen gilt ein Mehrpersonen-Nachlass
  • 24h-Schutz – weltweit

Das aktuelle Tarifkonzept überzeugt zudem durch höhere Summen bei Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie durch längere Fristen bei Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Auch die Sofortleistungen bei Schwerverletzungen sowie die Gesundheitsleistungen, etwa in Verbindung mit dem KV-Selbstbehalt, wurden deutlich verbessert.

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Ein Artikel von
Joachim Rahn