Die geplante Übernahme der NÜRNBERGER durch die VIENNA INSURANCE GROUP (VIG) schreitet weiter voran. Am Montag, den 03.11.2025, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der NÜRNBERGER-Beteiligungs-AG eine gemeinsame begründete Stellungnahme veröffentlicht, in der sie Aktionären empfehlen, das Angebot der VIG von 120 Euro pro Aktie anzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands der NÜRNBERGER beabsichtigen ebenfalls, ihre eigenen Aktien in das Angebot einzuliefern bzw. haben dies bereits getan.
Angebotspreis „aus finanzieller Sicht angemessen“
Die VIG bietet die 120 Euro pro Aktie in bar. Das entspricht einer Prämie von 173% im Vergleich zum volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs sowie 154% gegenüber dem Schlusskurs der Aktie, jeweils vom 13.05.2025, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der strategischen Prüfung einer Zusammenarbeit durch die NÜRNBERGER, heißt es in der Mitteilung. Eine bei der Investmentbank ParkView Partners in Auftrag gegebene Fairness Opinion sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angebotspreis „aus finanzieller Sicht als angemessen zu bewerten sei“. Aktionäre haben bis zum 21.11.2025 die Gelegenheit, das Angebot anzunehmen.
Zusammenschluss soll Weiterentwicklung zum Präventionsversicherer fördern
Im August 2025 war erstmals bekannt geworden, dass sich die NÜRNBERGER in Verhandlungen über eine „strategische Zusammenarbeit“ mit der VIG befindet. Die Zusammenschlussvereinbarung haben die Parteien am 16.10.2024 unterzeichnet. Ziel des Zusammenschlusses sei, „die NÜRNBERGER bei ihrer Weiterentwicklung hin zu einem Präventionsversicherer mit nachhaltigem und profitablem Wachstum zu unterstützen, vielfältige Synergien zu nutzen und die Marktposition beider Partner in Deutschland und Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen“.
Die Entscheidung sei laut Angaben der NÜRNBERGER auf die VIG gefallen, da die Gruppe dem Versicherer nicht nur erhebliche Investitionen zugesichert hat, sondern auch weitreichende Zusagen für die bestehenden Arbeitsplätze sowie den Erhalt der Marke und der Identität der NÜRNBERGER gegeben hat.
Das Erwerbsangebot unterliege den üblichen Angebotsbedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, heißt es vonseiten des Unternehmens. Ein Delisting der NÜRNBERGER-Aktien von allen Handelsplätzen soll „zeitnah“ nach der Abwicklung des Angebots erfolgen. Ein separates Delisting-Angebot sei hierfür nicht erforderlich. (js)
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