Stationäre Pflege wird immer teurer. So liegt der monatliche Anteil, den Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr in einer Einrichtung selbst aufbringen müssen, inzwischen bei 3.245 Euro im Bundesdurchschnitt. Dies zeigt eine Datenauswertung des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Stand 01.01.2026. Somit ist der Eigenanteil gegenüber Anfang Januar 2025 um 261 Euro bzw. 9% gestiegen. Die Eigenbeteiligung hat sich im zweiten Halbjahr 2025 damit noch stärker erhöht als im ersten Halbjahr 2025. Bei der letzten vdek-Erhebung Anfang Juli 2025 hatte der Eigenanteil im ersten Jahr bundesdurchschnittlich erstmals die Marke von 3.000 Euro geknackt.
Vor allem höhere Personalkosten lassen Eigenanteil steigen
Zum Anstieg der Kosten tragen laut Verband der Ersatzkassen hauptsächlich die höheren Ausgaben für Pflegepersonal bei. „Es ist richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen Pflegebedürftige abermals mehr aufbringen.
„Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen“, unterstreicht Elsner.
So setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen
Die Eigenbeteiligung in einem Pflegeheim setzt sich wie folgt zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus – aktuell 1.685 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Außerdem fließen Kosten für Unterkunft und Verpflegung ein, die aktuell bei 1.046 Euro liegen– sowie die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohner in einer Einrichtung – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – gleich hoch sind.
Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. Dieser Zuschuss wurde 2024 angehoben und beträgt seitdem 15% im ersten Jahr, 30% im zweiten Jahr, 50% im dritten und 75% ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit nimmt die Eigenbeteiligung mit längerer Aufenthaltsdauer ab, was besonders Personen entlasten soll, die lange in Pflegeheimen leben.
Nachhaltige Finanzierung der Pflege gefordert
Doch wie der vdek betont, könnten auch die Zuschüsse den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht aufhalten. „Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet“, so Elsner. (tik)
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