Bei der Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin gingen im Jahr 2025 rund 35% mehr Schlichtungsanträge ein als im Vorjahr. Damit setzte sich der bereits in den vergangenen Jahren zu beobachtende Aufwärtstrend fort. Insgesamt wurden 1.521 Anträge eingereicht. Davon entfielen 767 auf Wertpapiergeschäfte, die sich überwiegend gegen sogenannte Neobroker richteten. Gegenstand der Beschwerden waren hier zumeist das Wertpapiergeschäft, insbesondere die Depotführung. Im Mittelpunkt standen Probleme bei Depotüberträgen, etwa nicht ausgeführte Überträge oder außergewöhnlich lange Bearbeitungszeiten. Darüber hinaus bemängelten Kunden fehlende Anschaffungsdaten von Wertpapieren sowie Fehler beim Steuerabzug, beispielsweise bei Dividendenzahlungen oder Verkaufserlösen.
An zweiter Stelle folgten Schlichtungsanträge zu Bankgeschäften mit insgesamt 427 Fällen, gefolgt von Zahlungsdienstleistungen, zu denen 133 Anträge eingingen.
Wenig Schlichtungsfälle, viele Beschwerden: Druck auf die Versicherer
Deutlich geringer fiel dagegen die Zahl der Beschwerden im Bereich der Versicherungsgeschäfte aus: Lediglich 56 Anträge betrafen diesen Sektor, was eine verschwindend geringe Zahl darstellt.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Zahlen ausschließlich die bei der Verbraucherschlichtungsstelle eingegangenen Beschwerden abbilden. Nach den Ausführungen von Julia Wiens, Exekutivdirektorin für Versicherungsaufsicht bei der BaFin, ist das Beschwerdeaufkommen bei der BaFin insgesamt zuletzt gestiegen, insbesondere im Hinblick auf lange Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen. Dies veranlasste die Aufsicht zu einer entsprechenden Mitteilung an die Versicherer, in der klargestellt wurde, dass Leistungsanträge in durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats abschließend zu bearbeiten sind. Die Einhaltung dieser Vorgabe will die BaFin künftig verstärkt überwachen.
Zunehmende Beschwerden von Versicherungsmaklern
Bei der BaFin gehen jedoch nicht nur Beschwerden von Verbrauchern ein. Auch zunehmend unzufriedene Versicherungsmakler und -berater wenden sich offenbar an die Aufsicht, wenn sich Bearbeitungsrückstände über längere Zeit hinziehen und andere Maßnahmen – etwa eine Vorstandsbeschwerde – ohne Erfolg geblieben sind. Die BaFin könnte in solchen Fällen etwa mit Sonderprüfungen bei Versicherern reagieren.
Hälfte der Verfahren endet einvernehmlich
Ergänzend ist festzuhalten, dass im Jahr 2025 insgesamt 451 BaFin-Schlichtungsverfahren über alle Bereiche hinweg mit einer einvernehmlichen Lösung endeten. Das entspricht rund 50% der 909 Fälle, die bei der BaFin-Verbraucherschlichtungsstelle formell korrekt eingereicht wurden, in deren Zuständigkeit fielen und abschließend bearbeitet werden konnten. In 288 Fällen erkannte das jeweilige Unternehmen das konkrete Schlichtungsziel der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers vollständig an. In weiteren 30 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück. (bh)
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