Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts verabschiedet. Ziel ist es, den Mieterschutz zu stärken und den Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen.
Ein zentraler Bestandteil ist die Begrenzung von Indexmieten: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes, die über 3,0 % jährlich hinausgehen, künftig nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden dürfen.
Darüber hinaus enthält der Entwurf neue Vorgaben für Kurzzeitvermietungen sowie für möblierten Wohnraum. Künftig sollen Vermieter den Möblierungszuschlag gesondert ausweisen müssen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, gilt die Wohnung als unmöbliert vermietet. Eine nachträgliche Ausweisung bleibt zwar möglich, allerdings wird die Wohnung auch dann noch für zwei Jahre rechtlich als unmöbliert behandelt. Damit soll die Mietpreisbremse an Wirksamkeit gewinnen. Zudem wird erstmals ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen und sich am Zeitwert der Möbel orientieren sollen. Hierzu sieht der Entwurf eine konkrete Berechnungsmethode vor.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Erweiterung der Regelung zur sogenannten Schonfristzahlung. Mieter, denen aufgrund von Mietrückständen gekündigt wurde, sollen künftig einmalig durch Nachzahlung der offenen Beträge eine Kündigung abwenden können.
Auf Vermieterseite sind gleichzeitig Erleichterungen bei sogenannten Kleinmodernisierungen geplant: Die Wertgrenze für umlagefähige Modernisierungsmieterhöhungen soll angehoben werden.
Der Gesetzentwurf sowie ein begleitendes Informationspapier und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar. (bh)
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