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2. Juni 2026
Altersvorsorgereform: Was aus Wohn-Riester wird
Altersvorsorgereform: Was aus Wohn-Riester wird

Altersvorsorgereform: Was aus Wohn-Riester wird

Die Altersvorsorgereform bringt auch Bewegung in die Förderung von Wohneigentum. Die Eigenheimrente (Wohn-Riester) gibt es ab 2027 mit neuen Regeln, veränderten Zulagen und für einen größeren Personenkreis. Änderungen gibt es auch beim Wohnförderkonto und der nachgelagerten Besteuerung.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge bleibt die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum auch künftig erhalten. Die bisherige Eigenheimrente (Wohn-Riester) wird ab 2027 in das neue Fördersystem integriert. Damit bleiben sowohl der Aufbau von Eigenkapital für eine selbst genutzte Immobilie als auch die Tilgung von Wohnungsbaudarlehen grundsätzlich förderfähig.

Zu beachten gilt: Die Entnahmemöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum musste bisher in allen Altersvorsorgeverträgen enthalten sein. Künftig kann der Anbieter diese Entnahmemöglichkeit anbieten, sie ist aber nicht mehr zwingender Vertragsbestandteil.

Vereinfachte Förderung und größerer Personenkreis

Aus Sicht der Bausparkassen stärkt die Reform die private Altersvorsorge mit Wohneigentum. So begrüßt etwa der Verband der Privaten Bausparkassen ausdrücklich, dass die ab Anfang kommenden Jahres verfügbare, vereinfachte Zulagen-Förderung eins zu eins auch für die Eigenheimrente gelten wird. Darüber hinaus sollen künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von geförderten Spar- und Tilgungsbeiträgen für selbst genutztes Wohneigentum profitieren. „Gerade für diese Zielgruppe, die nicht gesetzlich rentenversichert ist, steht Wohneigentum oftmals an erster Stelle, wenn es um private Vorsorge geht“, so Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands. 

Die Eigenheimrente war nach ihrer Einführung im Jahr 2008 zunächst stark nachgefragt. In den folgenden Jahren ging das Interesse jedoch zurück, unter anderem aufgrund der allgemeinen Kritik an der Riester-Rente und ihrer Komplexität.

Die neue Zulagen-Förderung

Die Eigenheimrente folgt der Logik des neuen Altersvorsorgedepots. Der Staat legt auf jeden Spar-Euro bis 1.800 Euro etwas drauf: Für die ersten 360 Euro Einzahlung im Jahr gibt es 50 Cent je Euro on top. Zu jedem weiteren Euro bis zur Obergrenze von 1.800 Euro zahlt der Staat 25 Cent dazu. Insgesamt kann so ein jährlicher Zuschuss des Staates von 540 Euro zum Bausparvertrag oder zur Tilgung erreicht werden. Die Berechnung des Mindesteigenbeitrags zum Erhalt der vollen Förderung entfällt. Zudem gewährt der Staat auf bis zu 300 Euro im Jahr für jeden eingezahlten Euro eine Förderung von einem Euro pro Kind.

Im Rahmen des Sonderausgabenabzuges können maximal 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs geltend gemacht werden.

Änderungen beim Wohnförderkonto und der nachgelagerten Besteuerung

Mit der Reform ergeben sich auch Änderungen für das Wohnförderkonto: Die jährliche zweiprozentige Erhöhung fällt weg. Zudem wird der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase deutlich verkürzt – von bislang 20 auf künftig fünf Jahre. Danach besteht kein steuerlicher Bezug zur geförderten Immobilie mehr, sodass diese bei Bedarf flexibler als bisher verkauft oder vermietet werden kann. Ab 2028 soll außerdem die Handhabung vereinfacht werden: Der bisherige Mindestentnahmebetrag wird durch einen Mindestaufwandsbetrag ersetzt und einheitlich auf 3.000 Euro festgelegt.

Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel möglich

Bestehende Wohn-Riester-Verträge können weiterhin nach den bisherigen Regeln geführt werden. Neuabschlüsse nach alter Förderlogik sind noch bis Ende 2026 möglich. Gleichzeitig können Sparer später in das neue Fördersystem wechseln.

Ob ein Abschluss in der alten Fördersystematik lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab. „Wer für die eigenen vier Wände spart und mietfreies Wohnen im Alter anstrebt, sollte jetzt die eigene Situation prüfen und gleich starten, um die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen“, rät etwa Matthias Zott von Schwäbisch Hall. Allerdings spielen Faktoren wie Einkommen, Familienstand, Kinderzahl, Sparleistung und Zeitpunkt des Renteneintritts dabei eine wichtige Rolle. Deshalb rät nicht nur Zott zur individuellen Beratung, um die jeweiligen Vor- und Nachteile der jeweiligen Fördervariante bewerten zu lassen. (bh)

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