Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten privaten Absicherungen. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht häufig vor enormen finanziellen Herausforderungen – insbesondere, wenn der gesetzliche Schutz unzureichend ist. Doch so sinnvoll eine BU-Versicherung auch ist: Sie greift nicht in jedem Fall. Viele Versicherungsverträge enthalten sogenannte Risikoausschlüsse, also Regelungen, nach denen bestimmte Ursachen für eine Berufsunfähigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Diese Risikoausschlüsse sind oft wenig bekannt, aber im Leistungsfall entscheidend.
Was ist ein Risikoausschluss?
Vom Grundsatz her bedeutet ein Risikoausschluss, dass der Versicherer keine vertraglichen Leistungen erbringen muss, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine bestimmte Ursache eingetreten ist bzw. sich auf einen Umstand bezieht, die bzw. welcher im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen wurde.
Welche Risikoausschlüsse gibt es?
Es wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Risikoausschlüssen unterschieden. Zunächst gibt es die allgemeine Risikoausschlüsse, die für alle Versicherten auf Basis der Versicherungsbedingungen gelten. Sodann gibt es die individuellen Risikoausschlüsse, die im Einzelfall auf Basis der Gesundheitsprüfung oder entsprechenden Berufsrisiken nur für einzelne Personen vereinbart werden
Vorerkrankungen (individueller Risikoausschluss)
Der häufigste individuelle Risikoausschluss betrifft Vorerkrankungen. Diese Ausschlüsse werden im Rahmen der Gesundheitsüberprüfung bei Antragstellung vereinbart und dienen dazu, für den Versicherer schwer kalkulierbare Risiken auszuschließen, um faire Beiträge für alle Versicherten zu ermöglichen. Der Ausschluss muss ausdrücklich vereinbart werden – häufig über ein Beiblatt zum Versicherungsschein. Ist die Ursache der Berufsunfähigkeit nicht vom Ausschluss erfasst, bleibt der Versicherungsschutz im Versicherungsfall bestehen. Unklarheiten entstehen, wenn eine Erkrankung ähnlich oder verwandt mit der ausgeschlossenen ist. Im Leistungsfall würde hier so dann eine medizinische Einschätzung eingeholt werden, ob die Erkrankung in Verbindung mit der ausgeschlossenen steht.
Hat ein Antragsteller etwa bereits Rückenprobleme, Beschwerden oder eine chronische Erkrankung, kann der Versicherer entweder den Antrag ganz ablehnen, einen Risikozuschlag fordern oder einen individuellen Ausschluss anbieten.
Gefährliche Hobbys (individueller Risikoausschluss)
Gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen, Tauchen, Motorsport, Klettern oder Kampfsport können sich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich auswirken. Versicherer fragen im Rahmen der Risikoprüfung gezielt nach solchen Freizeitaktivitäten, da sie mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sind. Werden entsprechende Hobbys angegeben, kann das zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen einzelner Tätigkeiten oder im Extremfall zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen. Besonders problematisch ist es, wenn solche Aktivitäten im Antrag nicht angegeben wurden. Kommt es dann zu einem BU-Fall infolge dieses Hobbys, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Seite 1 Risikoausschlüsse in der BU: Worauf es im Leistungsfall ankommt
Seite 2 Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung (allgemeiner Risikoausschluss)
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