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22. Juli 2026
Die Frühstart-Rente nimmt Gestalt an
Die Frühstart-Rente nimmt Gestalt an

Die Frühstart-Rente nimmt Gestalt an

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zur Frühstart-Rente vorgelegt. Vorgesehen ist ein staatlicher Startbeitrag von 10 Euro monatlich für Kinder als Basis für eine frühzeitige kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Maßnahme reiht sich in die Reform der privaten Altersvorsorge ein.

Am Mittwoch hat das Bundesfinanzministerium die nächsten Schritte zur Frühstart-Rente eingeleitet: Der Referentenentwurf liegt vor und geht nun zur Abstimmung an die anderen Ministerien sowie zur Stellungnahme an die Verbände. Bereits am 12.08.2026 soll sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen.

10 Euro monatlich für jedes berechtigte Kind

Der Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Frühstart-Rente um. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, sollen monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.

Das Depot können Eltern bei den jeweiligen Anbietern eröffnen. Die individuellen Verträge sollen einen nahtlosen Übergang in eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge ermöglichen, sobald das Kind volljährig ist. Zusätzlich sind private Einzahlungen möglich, die auf maximal 6.840 Euro pro Jahr begrenzt sind.

Die Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen ist es auch, was die Versicherer begrüßen. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt: „Die Frühstart-Rente ist ein wichtiges Signal für alle Kinder. Sie nutzt zwei der stärksten Hebel der Altersvorsorge, Zeit und Zinseszinseffekt. Mit 10 Euro im Monat entsteht jedoch nur ein kleines Polster. Wirklich stark wird die Frühstart-Rente erst, wenn Eltern oder Großeltern regelmäßig zusätzlich einzahlen, zum Beispiel 20 Euro im Monat. So kann bis zur Volljährigkeit eine spürbare, zusätzliche Altersvorsorge entstehen, auf die junge Erwachsene beim Einstieg ins Berufsleben aufbauen können.“

Wird von den Eltern kein individueller Vertrag abgeschlossen, sollen die Mittel für anspruchsberechtigte Kinder kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden.

Standardisierte Depots und steuerliche Förderung

Bei individuellen Verträgen soll die Produktauswahl auf sogenannte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge begrenzt werden. Diese müssen von allen Anbietern der geförderten Altersvorsorge angeboten werden. Für diese Verträge gilt zudem ein Effektivkostendeckel von 1%.

Doch genau das stößt aus Skepsis. Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), begrüßt zwar das Signal der Frühstart-Rente für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, erklärt aber: „Bemerkenswert ist allerdings die starke Konzentration auf ein einziges Produkt: Förderfähig sind ausschließlich die neuen Standarddepot-Verträge. Die eigentliche Herausforderung liegt damit bei den Anbietern. Kleinstverträge mit 10 Euro im Monat werden unterhalb eines Effektivkostendeckels von 1% für viele Anbieter wirtschaftlich herausfordernd sein, wenn keine nennenswerten Zuzahlungen erfolgen. Durch das vollständige Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten wird es zudem kaum aktive Beratung geben, um Familien für einen individuellen Vertrag zu gewinnen.“

Auszahlung erst ab dem 65. Lebensjahr

Nach den Plänen des Ministeriums bleiben die Erträge des angesparten Kapitals bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Die Auszahlungsbeträge sollen anschließend vollständig nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz besteuert werden.

Start der Zahlungen rückwirkend ab 2026

„Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Frühstart-Rente“, wird Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in Medienberichten zitiert. Ziel sei, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Frühstart-Rente zum 01.01.2027 in Kraft treten kann.

Die ersten Zahlungen sollen rückwirkend zum 01.01.2026 erfolgen. Davon profitieren zunächst Kinder, die in den Jahren 2020 und 2021 geboren wurden. Im Folgejahr sollen die Zahlungen für den nächsten Jahrgang starten und anschließend schrittweise fortgeführt werden. (bh)

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums ist auf dessen Website abrufbar.