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22. Juli 2026
Bafin entzieht Versicherer Erlaubnis
Bafin entzieht Versicherer Erlaubnis

Bafin entzieht Versicherer Erlaubnis

Die Bafin hat einem Bochumer Versicherer die Erlaubnis entzogen, Versicherungsgeschäft zu betreiben. Die Erlaubnis hat die Bafin bereits am 23.06.2026 widerrufen. Das Unternehmen darf somit aktuell keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen.

Die Bafin greift durch: Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Erlaubnis dazu hat die Bafin am 23.06.2026 entzogen, teilte die Aufsicht am Mittwoch mit.

Der Hintergrund: Aufgrund von Abschreibungen auf immobilienbezogene Kapitalanlagen weist die vorläufige Bilanz des Unternehmens einen Fehlbetrag aus, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. Der Versicherungsverein kann daher die gesetzliche Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung hat er der Bafin nicht vorgelegt.

Durch den Erlaubniswiderruf geht der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in die Abwicklung über. Das Unternehmen darf keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Früher abgeschlossene Verträge darf es weder erhöhen noch verlängern. Bestehende Versicherungsverträge werden grundsätzlich ordnungsgemäß fortgeführt. Um den Fehlbetrag auszugleichen, sind jedoch laut Satzung des Unternehmens und mit ausdrücklicher Genehmigung der Bafin Leistungskürzungen möglich.

Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein kleineres Versicherungsunternehmen. Als Sterbekasse hat er ausschließlich Sterbegeldversicherungen zur Übernahme von Bestattungskosten angeboten.

Der Widerruf der Erlaubnis basiert auf § 304 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Der entsprechende Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig. (mki)