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30. Juli 2026
BVIV erweitert Standards auf gesamte Immobilienverrentung
BVIV erweitert Standards auf gesamte Immobilienverrentung

BVIV erweitert Standards auf gesamte Immobilienverrentung

Der Bundesverband Immobilienverrentung (BVIV) treibt den Ausbau einheitlicher Branchenstandards weiter voran. Bis Ende des Jahres sollen die Verbraucherschutzstandards auf alle im BVIV vertretenen Modelle der Immobilienverrentung ausgedehnt werden.

Mit dem rechtlich geprüften Mustervertrag für den Immobilienteilverkauf hat der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) Anfang des Jahres den Grundstein für mehr Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards gelegt. Nun will der Verband die einheitlichen Informations- und Verbraucherschutzstandards auf sämtliche im BVIV vertretenen Modelle der Immobilienverrentung ausweiten.

Mit der Ausweitung der Standards entsteht erstmals ein verbandsweit einheitlicher Rahmen für Transparenz und Verbraucherinformation über die verschiedenen Modelle der Immobilienverrentung hinweg. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die unterschiedlichen Angebote künftig auf einer vergleichbaren Informationsbasis bewerten können. „Immobilienverrentung umfasst heute unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Unser Anspruch ist, dass Verbraucher unabhängig vom gewählten Modell verständliche Informationen, nachvollziehbare Vertragsunterlagen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen“, sagt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV.

Verbraucher sollen die unterschiedlichen Angebote künftig auf einer vergleichbaren Informationsbasis bewerten können. „Immobilienverrentung umfasst heute unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Unser Anspruch ist, dass Verbraucher unabhängig vom gewählten Modell verständliche Informationen, nachvollziehbare Vertragsunterlagen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen“, erklärt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV.

Standards für alle weiteren Verrentungsmodelle im BVIV

Die bereits für den Teilverkauf erstellten Standards sollen in den kommenden Monaten schrittweise bis Ende 2026 auf weitere Modelle der Immobilienverrentung übertragen werden. Dabei geht es unter anderem um standardisierte Produktinformationsblätter, produktspezifische Verbraucherinformationen, einheitliche Beratungsunterlagen sowie standardisierte Geeignetheitsprüfungen, sofern die Beratung unmittelbar durch ein Mitgliedsunternehmen erfolgt. Wie der BVIV weiter mitteilt, werden für Verrentungsmodelle mit laufenden Nutzungsentgelten wie den Teilverkauf oder den Verkauf gegen Erbbaurecht zudem standardisierte Kostenausweise eingeführt. Ein Kostenausweis-Muster für den Teilverkauf hat der Verband kürzlich auf seiner Website veröffentlicht. Für andere Verrentungsmodelle werden die wirtschaftlichen Auswirkungen jeweils in einer auf das Produkt zugeschnittenen Form transparent dargestellt.

Geeignetheitsprüfung & Co. für mehr Transparenz

Mit der Ausweitung der Branchenstandards greift der BVIV zahlreiche Aspekte auf, die in den vergangenen Jahren in Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz intensiv diskutiert wurden. Ein Teil der Standards ist die Geeignetheitsprüfung, die einen Beitrag dazu leisten soll, gemeinsam mit den Interessenten zu prüfen, welches Verrentungsmodell zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation passt. „Verbraucherschutz endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Er beginnt mit einer verständlichen Beratung und einer informierten Entscheidung. Deshalb entwickeln wir unsere Qualitätsstandards kontinuierlich weiter“, unterstreicht Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV.

Lesen Sie auch einen Gastbeitrag von Thomas Weiss, Vorstand des BVIV:
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