Verbraucher setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI), um sich Versicherungsfragen beantworten zu lassen oder sich konkret über Produkte zu informieren. Dies zeigt unter anderem eine aktuelle Studie von Accenture, über die AssCompact berichtete. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält es für unproblematisch, solange die KI nur zur Vorinformation zu Einsatz kommt. Kritisch werde es laut Verband dann, wenn Verbraucher auf Grundlage von KI-Antworten weitreichende Versicherungsentscheidungen treffen würden.
Es drohen Fehlenentscheidungen
„KI kann zwar Informationen zusammentragen und verständlich aufbereiten, sie übernimmt aber keine Verantwortung für die Folgen ihrer Empfehlungen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer existenzielle Absicherungen allein auf Basis von KI-Antworten abschließt, kann so folgenschwere Fehlentscheidungen treffen.“
Der BVK warnt, dass sich Verbraucher in einer gefährlichen Scheinsicherheit wähnen. Mögen die KI-Empfehlungen zunächst auch kompetent und überzeugend klingen, können sie weder tiefgehend die individuelle Lebenssituation noch bestehende Absicherungen oder mögliche Versorgungslücken vollständig berücksichtigen. Weiter mahnt der BVK, dass die Antworten auf den Eingaben der Anfragenden basieren würden und die besonders sichtbaren Internetquellen indizieren, deren Inhalte nicht zwingend neutral oder vollständig seien.
Gerade bei der Altersvorsorge, der Absicherung gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit oder Versicherungsschutz für Familien ist eine einfache KI-Empfehlung nicht ausreichend, da Vertragsbedingungen, Leistungsumfang und die persönliche Situation des Kunden die entscheidenden Faktoren sind.
KI übernimmt im Gegensatz zum Vermittler keine Verantwortung
„Der Unterschied ist einfach: Eine KI haftet nicht für ihre Empfehlung, aber Versicherungsvermittler müssen ihre Kunden bedarfsgerecht beraten und stehen für ihre Tätigkeit ein“, unterstreicht Heinz. „Je stärker Verbraucher KI für Finanz- und Versicherungsfragen nutzen, desto wichtiger wird deshalb unsere Rolle als qualifizierter Versicherungsvermittler.“ Die persönliche Beratung sei deshalb unverzichtbar.
Der BVK fordert, den bestehenden Rechtsrahmen für den KI-Einsatz im Versicherungsvertrieb anzuwenden. Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) seien aufgefordert, die bereits vorhandenen Regeln konsequent umzusetzen, um Verbraucherschutz und Transparenz sicherzustellen.
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