Die geförderte private Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot, ist bereits unter Dach und Fach und geht am 01.01.2027 an den Start. Noch nicht ganz so weit ist allerdings die geplante Frühstart-Rente, mit der der Staat den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge von Kindern mithilfe des Kapitalmarkts fördern wollen. Geplant ist eine monatliche Zuzahlung von 10 Euro in ein Depot für Kinder ab 6 Jahren, ab dem Geburtsjahrgang 2020.
Der Gesetzentwurf war im August vom Kabinett beschlossen worden, nun wurde das Thema am letzten Freitag, 25.09.2026, auch im Bundestag erstverlesen und besprochen. Zu besprechen gab es einiges, und zwar nicht nur vonseiten der Politiker. Auch die Versicherungsbranche ist mit dem Entwurf noch nicht zufrieden. Ein Streitpunkt ist vor allem, dass die Beratung bei der Frühstart-Rente nicht verpflichtend sein soll. Auch das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten sorgt für Zündstoff.
DIA mahnt Verbot von Vertriebskosten an
Noch vor der Verlesung im Bundestag hatte das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) seine Bedenken geäußert. Es sieht vor allem die Beschränkung auf sogenannte Standarddepots kritisch, weil diese die Fondsstruktur bereits vorgeben und kaum Raum für freie Anlageentscheidungen lassen würden.
Die Unterscheidung rührt von der Reform der privaten Altersvorsorge – dort wird zwischen Standard- und Nicht-Standardprodukten unterschieden. Beim Standardprodukt handelt es sich um ein unkompliziertes Depot, bei dem der Anbieter festlegt, wie das Geld in genau zwei Fonds oder ETFs angelegt wird – ohne Versicherungsmantel und mit einem Kostendeckel von 1%. Weiterhin soll es bei diesem Standardprodukt keine Beratungspflicht geben.
Beschränkt man die Frühstart-Rente auf solche Standardprodukte, werde das Ziel der finanziellen Bildung kaum erreicht. Neben Standarddepots sollten laut DIA auch individuelle Altersvorsorgedepots zugelassen werden, weil Familien und Heranwachsende dadurch unterschiedliche Anlagestrategien kennenlernen und praktischen Erfahrungen mit Rendite, Risiko und langfristigem Vermögensaufbau sammeln könnten.
Weiterhin hält das DIA an der Forderung fest, auf das vorgesehene Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten zu verzichten, weil die Regelung insbesondere bei den zu erwartenden kleinen Vertragsvolumina die wirtschaftliche Erbringung von Beratung erschwere und dazu führen könne, dass sich kaum Anbieter aktiv am Markt engagieren und Familien ohne individuelle Beratung bleiben. Denn gerade Haushalte mit geringer Finanzbildung benötigten häufig persönliche Beratung und einen Anstoßgeber, so DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark.
Seite 1 Frühstart-Rente: Streit um Beratung und Vertriebskosten
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