Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) erwartet für 2027 weitere Beitragserhöhungen. „Erste Signale aus der Branche“ würden auf eine Erhöhung zum Jahresbeginn 2027 hindeuten, erklärt Holger Eich, Geschäftsführer und Chef-Mathematiker im PKV-Verband, in einem auf der Webseite des Verbands veröffentlichtem Interview. „Davon wird ein Großteil der Privatversicherten betroffen sein“, so Eich weiter.
Genaueres lasse sich derzeit noch nicht sagen. Die Unternehmen stimmen sich derzeit noch mit den jeweiligen Treuhändern ab.
Verband erwartet weitere Steigung bei Leistungsausgaben
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind bereits in den letzten Jahren immer wieder deutlich angestiegen. Nach Berechnungen des Analysehauses Assekurata waren zum Jahreswechsel 2024/2025 etwa zwei Drittel der PKV-Versicherten von Anpassungen betroffen, mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 12,5%. Ein Jahr später kletterten die Beiträge im Schnitt um 13%.
Hintergrund sind die weiterhin wachsenden Leistungsausgaben. Im Jahr 2025 kletterten die Leistungsausgaben in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung um 7,2% gegenüber dem Vorjahr – und reichen damit fast an die Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heran, wo die Ausgaben um 7,7% gewachsen sind.
„Insbesondere die Aufwendungen für die stationäre Versorgung haben stark zugelegt. So stiegen die Ausgaben für allgemeine Krankenhausleistungen im Jahr 2025 um 7,45%. Hier spüren wir dieselben Effekte wie die GKV, denn die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist ja für privat und gesetzlich Versicherte identisch“, erklärt Eich. Für Arzneimittel mussten die privaten Krankenversicherer 2025 knapp 8% mehr aufwenden – ein Trend, der sich laut Eich 2026 kaum unvermindert fortsetzt. Der medizinische Fortschritt, aber auch andere Faktoren wie höhere Personalkosten, sind ausschlaggebend für die steigenden Ausgaben.
Während Leistungssteigerungen aufgrund des Älterwerdens bei Privatversicherten über gebildete Rückstellungen abgedeckt sind, machen die übrigen Steigerungen eine Beitragsüberprüfung notwendig, so Eich.
Wann dürfen PKV-Versicherer Beiträge erhöhen?
Private Krankenversicherer müssen sich bei Beitragsanpassungen an bestimmte rechtliche Vorgaben halten. Eine Erhöhung darf nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Die gesetzlich vorgeschriebene Abweichung beträgt 10%, es können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden. Ob eine solche Abweichung vorliegt, wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. (js)
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