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15. Oktober 2026
Schätzerkreis: Zusatzbeitrag in der GKV soll stabil bleiben
Schätzerkreis: Zusatzbeitrag in der GKV soll stabil bleiben

Schätzerkreis: Zusatzbeitrag in der GKV soll stabil bleiben

Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat seine Prognose für die finanziellen Rahmenbedingungen in der GKV für dieses und kommendes Jahr veröffentlicht. Demnach soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 stabil bleiben.

Alle Jahre wieder: Um die gesetzliche Krankenversicherung ist es nicht gut bestellt. Denn jedes Jahr muss die Bundesregierung die GKV bezuschussen. Außerdem müssen die Krankenkassen ihre Finanzreserven wieder auffüllen. Die Folge: Sie erhöhen die Zusatzbeiträge für die gesetzlich Versicherten, denn den können sie selbst festlegen und dient ihnen sozusagen als Beitragshebel.

Der GKV-Schätzerkreis, der sich aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands zusammensetzt, gibt jedes Jahr im Oktober seine Prognose für die finanzielle Lage der GKV bekannt und gibt dabei auch einen voraussichtlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die Krankenkassen vor, den diese dann als Orientierung nutzen können.

Zusatzbeitrag soll stabil bleiben

Nun liegt die Prognose vor. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die GKV soll im kommenden Jahr mit 2,9% stabil bleiben. Das teilte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) am Abend des 14.10.2026 auf Grundlage der Finanzprognose des GKV-Schätzerkreises mit. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz obliegt allerdings der jeweiligen Krankenkasse.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden demnach im kommenden Jahr wesentlich geringer ansteigen als noch im laufenden Jahr. Linnemann führte das vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurück. Das Gesetz entlastet die Krankenkassen im kommenden Jahr um bis zu 15 Mrd. Euro auf der Ausgabenseite.

Linnemann bezeichnete die Entwicklung als „gutes Zeichen“ nach wiederholten Beitragserhöhungen in den vergangenen Jahren. Der Gesundheitsminister betonte zugleich, die Finanzlage der Krankenkassen bleibe trotz Reform angespannt. „Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen und ihre Finanzierung dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen.“

Gesetzgeber ist am Zug

Nun ist der Gesetzgeber am Zug. Das Bundesministerium für Gesundheit wird nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2027 festlegen und ihn bis zum 01.11.2026 im Bundesanzeiger bekannt geben. Dabei wird das Bundesministerium für Gesundheit auch Informationen berücksichtigen, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben. (mki/tik/as)