Die Pflegeversicherung beschäftigt die Politik derzeit heftig – und teilweise ist dieser harte Diskurs auch vonseiten der Regierung selbst provoziert. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte kurz nach der Wahlniederlage der CDU in Mecklenburg-Vorpommern die Aufmerksamkeit auf die wahrgenommene Ungleichheit zwischen gesetzlich und privat Versicherten Bürgern gelenkt.
Die SPD hat u. a. diese Bemerkungen als Gelegenheit genommen, für ihre politische Agenda zu werben, auch im Vorfeld zur Kabinettssitzung vom Mittwoch, 30.09.2026, in der es auch um den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung ging. Allen voran war hier die SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt, die einem Bericht der Rheinischen Post zufolge den Entwurf, manchmal auch „Reform“ genannt, kritisierte, weil er hauptsächlich Leistungskürzungen enthielt. Man müsse stattdessen die Dinge „auch einmal grundsätzlich neu ordnen“. Schmidt sprach sich in diesem Zusammenhang unter Berufung auf Friedrich Merz‘ Anmerkungen zum dualen System für ein gemeinsames System, oder „wenigstens einen fairen finanziellen Ausgleich zwischen den beiden Systemen“.
Pflegende Angehörige sind safe
Es gab also klare Uneinigkeiten bei der Pflegereform, aber das Kabinett hat dennoch einen Entschluss gefasst. Einige Punkte wurden angepasst, etwa gibt es keine Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Gesundheitsminister Carsten Linnemann erklärt in der Pressemitteilung des Ministeriums: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.“
Für Kinderlose wird es allerdings etwas teurer: Der Beitragszuschlag wird hier ab dem 01.01.2027 auf 0,9% angehoben, von 0,6%. Weiterhin wird die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung analog zur gesetzlichen Krankenversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben.
Privatversicherte sind außen vor
Gute Nachricht allerdings für den Geldbeutel der Privatversicherten, denn der von der SPD verfolgte Ansatz, auch diese zur Kasse zu bitten, um die soziale Pflegeversicherung zu unterstützen, hält weiterhin keinen Einzug in dem beschlossenen Entwurf. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. hat hierzu auch schon seine Meinung geteilt. Verbandsdirektor Florian Reuther: „Es ist richtig, dass sich die Bundesregierung nicht auf eine verfassungswidrige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Privatversicherte eingelassen hat. Eine rechtmäßige und verlässliche Finanzierungsbasis ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflegeversicherung und ein wichtiges Signal der Rechtsstaatlichkeit.“
Das soll’s noch nicht gewesen sein
Der heutige Beschluss bedeutet jedoch noch lange nicht das Ende für die Stabilisierungsmaßnahmen der Pflegeversicherung – das kommuniziert auch das Gesundheitsministerium so, das von einem „ersten Schritt“ spricht, der als kurzfristige Stabilisierungsmaßnahme dienen soll. „Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die dreißiger Jahre zukunftsfest zu machen“, so Linnemann. Ab Oktober soll es nun eine Strukturkommission geben, die grundlegende Reformen erarbeiten soll. Bis Ende Januar 2027 soll ein entsprechender Entwurf für Pflegereformen vorliegen. (mki)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 49 Aufrufe