Die ambulante Bedarfsplanung regelt, wie viele und welche Arztpraxen sich in einer Region ansiedeln dürfen. In Folge des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 sind kassenärztliche Vereinigungen nun verpflichtet, Praxissitze in Regionen mit zu vielen Ärzten aufzukaufen, wenn die Zulassung endet und die Bedarfssituation dies zulässt. Dadurch soll die medizinische Unterversorgung in ländlichen und einkommensschwachen Gegenden verringert werden. Die Umsetzung der Gesetzesvorgaben in konkrete Regeln erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten.
Regionale Altersstruktur und Schwere der Krankheitsfälle beachten
Der vzbv hat nun ein Faktenblatt zur Versorgungssicherheit veröffentlich, in dem er seine Forderungen gegenüber dem G-BA darlegt. Demnach sollen bei den Berechnungen eines angemessenen Verhältnisses von Ärzten zu Einwohnern die regionale Altersstruktur sowie die Zahl und Schwere von Krankheitsfällen berücksichtigt werden. Weiterhin fordert er, die begleitende Versorgungsforschung zu stärken, um Nachfrage und Angebot der Versorgung regional besser einschätzen zu können. Auch die Fachgebiete der Ärzte müssen laut vzbv differenzierter betrachtet und deren Honorare in Bezug auf gesetzlich und privat Versicherte angepasst werden. (tos)
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