Gemäß Straßenverkehrsordnung sind bei Witterungsverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte sogenannte M+S-Reifen (Matsch- und Schneereifen) oder Ganzjahresreifen vorgeschrieben. Grundsätzlich haben Autofahrer die Pflicht, sich um eine ordnungsgemäße Bereifung ihres Kraftfahrzeugs zu kümmern, worauf der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hinweist: „Wer sein Fahrverhalten nicht den Witterungseinflüssen anpasst, muss im schlimmsten Fall mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen.“
Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit
Autofahrer, die trotz winterlicher Witterung mit Sommerreifen fahren und ertappt werden, bekommen nicht nur einen Punkt in Flensburg und einen Bußgeldbescheid über 60 Euro, sondern ihr Verhalten kann sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Verursacht man nämlich unter diesen Umständen einen Unfall, prüft der Versicherer, ob der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat. So kann es laut BdV zu Leistungskürzungen kommen, beispielsweise bei einem Vollkaskoschaden am eigenen Auto. Wird darüber hinaus noch ein anderes Auto beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer eventuell Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro pro Obliegenheitsverletzung vom Versicherungsnehmer zurückverlangen.
Der Tipp des BdV lautet daher: Versicherte sollten beim Abschluss der Vollkaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann nimmt der Versicherer im Schadenfall keinen Abzug der Leistung vor, sondern zahlt immer 100%. (sts)
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