Nicht nur Militär, Polizei oder Feuerwehr nutzen heute Drohnen bei ihren Einsätzen, auch Wirtschaft und Handel testen ihren Einsatz. Zudem steigt die Zahl der privaten Nutzer der Mini-Flugzeuge stetig. Denn mit den rotorbetriebenen „Coptern“ kann jetzt jeder vom Boden aus spektakuläre Luftaufnahmen machen. Um das Unfallrisiko zu minimieren, dürfen privat genutzte Geräte jedoch höchstens 100 Meter hoch und ca. 200 bis 300 Meter weit fliegen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Drohneneinsatz bisher kaum reglementiert. Prinzipiell können sogar Kinder die Flugkörper steuern. „Wenn das Gerät abstürzt, haftet aber der Führer für alle Schäden“, warnt Rolf Mertens von der ERGO Versicherung. „Daher sind alle Flugfahrzeuge versicherungspflichtig.“ Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken Unfälle mit Drohnen allerdings nicht ab. „Es empfiehlt sich also dringend, vor dem Start einen genauen Blick ins Kleingedruckte zu werfen und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abzuschließen“, so Rolf Mertens.
Neue Perspektiven bergen häufig auch neue Risiken – so verursachte eine Drohne vor kurzem in Schleswig-Holstein einen Unfall mit einem fahrenden Auto. Die Fahrerin blieb unverletzt, der Sachschaden betrug aber 1.500 Euro. „Der Unfall zeigt, dass der technische Fortschritt auch für Nicht-Drohnennutzer Fragen aufwirft“, ergänzt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Denn auch wenn der Eigentümer der gewerblich genutzten Drohne hier nach dem Luftverkehrsgesetz eindeutig für den Schaden gerade stehen muss: zur Verantwortung ziehen kann der Geschädigte ihn nur, falls er sich ausfindig machen lässt.“ Gelingt dies nicht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung. Rechtlich bedenklich kann das Filmen mit Drohnen auch für den Schutz der Privatsphäre sein. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Nachbarn heimlich filmt oder fotografiert, macht sich strafbar (nach § 201a des Strafgesetzbuches). Bei Veröffentlichungen müssen Drohnenpiloten immer das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten, bei Gebäuden eventuell auch das Urheberrecht des Architekten. (ad)
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