Nach Ansicht der DK treffe die Finanztransaktionssteuer in erster Linie die Erwerber von Finanzprodukten und damit vor allem Unternehmen und Sparer. Weiter belaste die Steuer Kurssicherungsgeschäfte der Export- und Importwirtschaft sowie die private und die betriebliche Altersvorsorge und mindere deren Attraktivität. Hinzu komme, dass die Steuer zu einer Mehrfachbelastung von Geschäften auf mehreren Handelsstufen führt. Diese Kaskadeneffekte verteuern die Transaktionen für Anleger zusätzlich, so die DK.
Negative historische Erfahrungen mit Börsenumsatzsteuern
Eine isolierte Besteuerung von Aktien und bestimmten Derivaten befördere allenfalls Verlagerungstendenzen – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Finanzplätze der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Es sei zu befürchten, dass sich die negativen historischen Erfahrungen mit Börsenumsatzsteuern – beispielsweise in Schweden – wiederholen werden. Insbesondere die erwarteten Einnahmen dürften sich angesichts möglicher Ausweichreaktionen als illusorisch erweisen. Daher dürften die Kosten der Steuerhebung in keinem angemessenen Verhältnis zum Steueraufkommen stehen.
Das Fazit der DK: Die geplante Finanztransaktionsteuer birgt unkalkulierbare Risiken für den Finanzmarkt und die gesamte Wirtschaft. Auch eine nur schrittweise eingeführte Finanztransaktionsteuer wäre ein Schritt in die falsche Richtung.
Hintergrund
Der Anwendungsbereich der Finanztransaktionssteuer konzentriert sich in einem ersten Schritt auf Aktien und Derivate. Die Einführung ist in Stufen ab dem Jahr 2016 geplant.
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