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8. März 2019
Gericht beendet jahrzehntelangen Erbstreit der ARAG

Gericht beendet jahrzehntelangen Erbstreit der ARAG

Rund 35 Jahre lang stritten der heutige Firmenchef der ARAG Versicherung und seine Schwester um das Erbe ihres Vaters. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Rechtsstreit beendet: Der Konzernvorstand muss nur 3,5 Mio. Euro zahlen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nach rund 35 Jahren den Rechtsstreit zwischen dem Firmenchef des Rechtschutzversicherers ARAG und seiner jüngeren Schwester beendet. In dem rekordverdächtigen Verfahren ging es um die Höhe einer Ausgleichszahlung, die die Schwester für die Firmenanteile ihres Vaters bekommen sollte. Dieser hatte in seinem Testament aus dem Jahre 1965 verfügt, dass seine Firmenanteile in einer Hand bleiben sollten. Daher vermachte er sie an seinen Sohn, den heutigen ARAG-Konzernchef Paul Otto Faßbender. Dessen jüngere Schwester sollte dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten, dessen genaue Höhe er jedoch in seinem Testament nicht festlegte.

Schwester lehnte außergerichtliche Einigung im Erbstreit der ARAG ab

Im Jahr 1983 klagte die Schwester erstmals vor Gericht. Vor wenigen Jahren hatte Faßbender sich um eine außergerichtliche Einigung bemüht, indem er anbot, 10 Mio. Euro an seine Schwester zu zahlen. Diese lehnte jedoch ab. Im jetzigen Urteil des Gerichts wird er zur Zahlung von nur 3,5 Mio. Euro verurteilt. Den Löwenanteil von 70% der Prozesskosten muss die Schwester tragen.

Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, wurde das Urteil bereits vor einigen Monaten gefällt. Das Oberlandesgericht hatte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts auf die Berufung der Klägerin hin rechtskräftig bestätigt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.2018, Az.: I-7 U 67/17