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Finanzen
2. Oktober 2014
IW fordert bei Vorfälligkeitsentgelt mehr Transparenz statt Deckelung

IW fordert bei Vorfälligkeitsentgelt mehr Transparenz statt Deckelung

Viele Verbraucher wollen derzeit vom Niedrigzinsniveau profitieren und ihre alten Kreditverträge kündigen, für die sie noch deutlich höhere Zinsen zahlen. Dafür müssen sie die Banken finanziell mit einem sogenannten Vorfälligkeitsentgelt entschädigen. Verbraucherverbände wollen diese Ausgleichszahlung künftig deckeln. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht darin dagegen einen falschen Weg.

Das IW hat sich in die Diskussion um den richtigen Umgang mit Vorfälligkeitsentgelten eingemischt. Regulatorische Eingriffe sind laut einer aktuellen Studie des Wirtschaftsinstituts der falsche Weg und schaden mehr als sie nutzen. Das Vorfälligkeitsentgelt soll den Schaden einer Bank ausgleichen, der ihr aus der vorzeitigen Kündigung eines festverzinslichen Darlehens entsteht. Schließlich müssen sich auch die Banken im Niedrigzinsumfeld zurechtfinden. Vergibt die Bank etwa einen Kredit über zehn Jahre zu 5% Zinsen und dieser wird nach fünf Jahren, muss das frei gewordene Geld wieder angelegt werden. Liegt das Marktzinsniveau zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch bei 3%, würde die Bank laut einer Berechnung des IW Verluste machen.

Negative Effekte für langfristige Kreditvereinbarungen

Nach Analysen der Verbraucherverbände kann das Vorfälligkeitsentgelt bei bis zu 10% der zu tilgenden Restschuld liegen. Die Verbraucherschützer fordern allerdings eine Deckelung auf 5%. Würde dies umgesetzt, dürften sich nach Einschätzung der IW-Immobilienforscher die Festzinskredite verteuern, da die kreditgebenden Banken die zusätzlichen Risiken in ihre Kalkulation einpreisen müssten. Darunter würden vor allem die Kreditnehmer leiden, die langfristige Kreditvereinbarungen wünschen und sie nicht kündigen, denn diese müssten dann höhere Zinsen zahlen als eigentlich nötig.

Transparenz statt Regulierung

Statt einer Deckelung des Vorfälligkeitsentgelts fordern die IW-Forscher, die Methodik zu vereinheitlichen, mit der das Vorfälligkeitsentgelt bestimmt wird. Bislang existieren diesbezüglich von Bank zu Bank noch häufig sehr unterschiedliche und intransparente Regelungen. Transparenz und Vereinheitlichung würden nicht nur den Kunden Vorteile bringen, sondern den Kreditinstituten auch mehr Rechtssicherheit geben. (mh)