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29. März 2019
Württembergische bietet neue Kfz-Policen

Württembergische bietet neue Kfz-Policen

Die Württembergische erweitert ihr Portfolio um vier neue Kfz-Policen für Fahrerschutz, Mobilitätsschutz, Bekleidungsschutz und Zusatzfahrer. Sie richten sich vor allem an Personen, die keinen Pkw haben, häufig Mietwagen nutzen oder diese Risiken nicht über die eigene Kfz-Versicherung abdecken können.

Ab 01.04.2019 hat die Württembergische Versicherung vier neue Kfz-Policen für Fahrerschutz, Mobilitätsschutz, Bekleidungsschutz und Zusatzfahrer im Angebot. Absichern können sich vor allem Personen, die kein eigenes Auto besitzen, oft einen Mietwagen nutzen oder diese Risiken nicht über die eigene Kfz-Versicherung abdecken können. Abgesehen von der Zusatzfahrer-Police lassen sich die neuen Policen fahrzeugunabhängig abschließen.

Fahrerschutz und Mobilitätsschutz

Wird der Fahrer eines Pkw, Wohnmobils oder Lieferwagens (bis 3,5t) bei einem Unfall verletzt, deckt die Fahrerschutz-Police den Personenschaden des Fahrers. Die Versicherung kommt für die Folgekosten wie etwa Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Umbau und Haushaltsführung bis zu 1 Mio. Euro je Schadenfall auf. Wohnmobile sind nun erstmals im Leistungsumfang enthalten. Die Mobilitätsschutz-Police bietet Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne. Zu den Leistungen zählen der Rücktransport des defekten Fahrzeugs aus dem In- oder Ausland oder ein Mietwagen, die Übernahme von Bergungs- und Übernachtungskosten, Krankenrücktransport sowie die Beschaffung von Ersatzdokumenten im Ausland. Abgedeckt sind alle Fahrten, bei denen der Versicherte sowie die Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt als Fahrer oder Insasse mit einem Pkw, Wohnmobil (bis 4t) oder Motorrad unterwegs sind. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Fahrzeug versichert ist.

Ersatz für die Kleidung von Motorradfahrern

Gerade Motorradfahrer sollten im Hinblick auf die eigene Sicherheit nicht am Helm und der Schutzbekleidung sparen. Bei Unfällen schützt die richtige Bekleidung den Fahrer. In der Regel sieht die Kfz-Versicherung keinen Ersatz für beschädigte Kleidung vor. Mit der Bekleidungsschutz-Police ist diese Lücke mit bis zu 2.000 Euro jährlich abgedeckt. 

Schutz für Zusatzfahrer

Die Zusatzfahrer-Police kommt infrage, wenn beispielsweise der Sohn oder die Tochter den Wagen des Vaters nur hin und wieder nutzen oder für eine Urlaubsfahrt. Die Police lässt sich anlassbezogen mehrfach im Jahr für den gleichen oder weitere Zusatzfahrer abgeschlossen werden. Der Versicherte verstößt damit nicht gegen den vereinbarten Fahrerkreis. Als Voraussetzung für einen Abschluss gilt: Das Auto muss bei der Württembergischen versichert sein. (tk)