Das geplante Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) kann zu den klimapolitischen Zielen nur erfolgreich beitragen, wenn es sich an der EU-Gebäuderichtlinie orientiert und die Finanzierbarkeit durch breit angelegte Förderprogramme gesichert wird. Auch der Gebäudebestand muss neben dem Neubau stärker bedacht werden. Darauf verweist der (BSB) in einer Stellungnahme zum vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
GEG muss zukunftssicher sein
Der BSB begrüßt die geplante Zusammenlegung unterschiedlicher Energieeinsparregelungen für Gebäude in ein GEG. Auf diese Weise werden Anforderungen an Energieeffizienz, baulichen Wärmeschutz und die Nutzung Erneuerbarer Energien gebündelt. Kritisch ist hingegen, dass die angedachten gesetzlichen Vorgaben mittelfristig kaum die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie erfüllen werden. Dabei müsse das Ziel sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden langfristig zu definieren.
„Private Bauherren werden nur dann verstärkt investieren, wenn sich ihre Ausgaben amortisieren. Dafür benötigen sie Planungssicherheit“, stellt BSB-Geschäftsführer Florian Becker fest. Deshalb dürfe eine heute gebaute Immobilie nicht in ein paar Jahren wieder veraltet sein, wenn die aktuellen Regelungen erneut den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie angepasst werden müssen. Andererseits führen höhere Anforderungen zu steigenden Baukosten. „Um diesen Konflikt zu lösen, müssen technologische Ansätze weiterentwickelt werden und eine breite finanzielle Förderung sichergestellt sein“, so Becker.
Bestandsgebäude mitberücksichtigen
Der Fokus könne jedoch nicht nur auf dem Neubau liegen. Vielmehr müssten auch die enormen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand mobilisiert werden. Die energetischen Anforderungen bleiben laut dem BSB hier jedoch weitestgehend unverändert. „Gerade im Gebäudebestand kann schon durch günstige Maßnahmen viel Energie eingespart werden“, so Becker. Um die Modernisierungsquote zu erhöhen müssten jedoch langfristig angelegte Förderprogramme geschaffen werden, die die Finanzierbarkeit für Wohneigentümer sicherstellen.
Neues GEG soll 2019 in Kraft treten
Mit dem GEG will der Bund die noch parallel laufenden Regelungen zum energieeffizienten Bauen zusammenführen. Hierzu zählen das aktuelle Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Auslöser war die EU-Gebäuderichtlinie, die ab 2021 für private Wohngebäude einen Niedrigstenergie-Standard für Neubauten fordert. (mh)
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