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16. April 2019
Bundesrat macht sich für Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten stark

Bundesrat macht sich für Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten stark

Jetzt hat sich auch der Bundesrat für ein Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten stark gemacht. Im Rahmen seiner Sitzung vom 12.04.2019 forderte er die Bundesregierung mittels einer Entschließung dazu auf, die Möglichkeiten zu prüfen, wie Betriebsrentner künftig wieder mehr entlastet werden können. Zwei Varianten hält die Länderkammer dabei für besonders geeignet.

Auf einen Antrag des Freistaats Bayern hin, hat sich nun auch der Bundesrat für ein Ende der Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersvorsorge stark gemacht. In seiner Sitzung am 12.04.2019 hat er die Bundesregierung mittels einer Entschließung dazu aufgefordert, zu prüfen, wie die doppelte Beitragserhebung in der Krankenversicherung für Betriebsrenten beendet werden kann. Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, begründete der Bundesrat seine Forderung.

Statt Doppelverbeitragung: Halbierung der Beiträge oder Umwandlung der Freigrenze

Die Länder legen den Fokus auf zwei Möglichkeiten, die ihrer Ansicht nach von der Bundesregierung geprüft werden sollten: Eine Halbierung der Beiträge in der Auszahlungsphase oder eine Umwandlung der bisherigen Freigrenze von 155,75 Euro auf einen Freibetrag. Letzteres hatte Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), bereits Ende 2017 ins Spiel gebracht. Gegenüber einer Rückkehr zum halben KV-Beitrag auf Betriebsrenten, sieht er diesen als den Kompromissweg an, um die Kosten der Abschaffung der Doppelverbeitragung zu reduzieren (AssCompact berichtete).

Abschaffung der Doppelverbeitragung: Wie sollen Mindereinnahmen der GKV finanziert werden?

Und die Kosten für das Vorhaben sind enorm. Auf circa 3 Mrd. Euro wird die geplante Entlastung der rund sechs Millionen Betriebsrentner geschätzt. Über die Finanzierung herrscht Uneinigkeit, auch in der Koalition. Die Länderkammer fordert, dass die Regierung prüft, wie die dadurch entstehenden Mindereinnahmen der GKV kompensiert werden können. Der Freistaat Bayern, der den Antrag beim Bundesrat eingebracht hat, schlägt eine Finanzierung über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds vor.

Gesundheitsminister will Steuermittel einsetzen

Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Lösung zur Finanzierung der Abschaffung der Doppelverbeitragung vorgesehen: Demnach sollen 500 Mio. Euro aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht werden. Die übrigen 2,5 Mrd. Euro sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Bundeskanzlerin Merkel machte hingegen innerhalb der Unionsfraktion klar, dass die Koalition das Thema Doppelverbeitragung zwar prüfen wolle, es aber nicht Vorrang habe. Daher seien derzeit keine Mittel dafür eingeplant.

Jetzige Betriebsrentner können kaum auf Erstattung hoffen

Ende 2018 hatte der CDU-Parteitag bereits beschlossen, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzuschaffen. Auch die SPD befürwortet das Vorhaben prinzipiell. Wenn es nach Gesundheitsminister Spahn geht, soll die Doppelverbeitragung schon ab 2020 abgeschafft werden. Doch was passiert mit den jetzigen Betriebsrentnern? Können sie mit einer Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge rechnen? Denkt man wieder an die Kosten, dann wohl kaum. Prof. Dommermuth schätzt, dass solche Erstattungen über 40 Mrd. kosten würden. Rechtlich seien die Praktiken der Doppelverbeitragung vom BVerfG auch nicht beanstandet worden.

Doppelverbeitragung seit 2004

Die Doppelverbeitragung geht zurück auf das Jahr 2004. Damals entschied die Bundesregierung im GKV-Modernisierungsgesetz, die damals schwächelnden gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten. Dadurch, dass Betriebsrenten sowohl in der Anspar-, als auch in der Auszahlphase mit dem vollen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden, sollte dies möglich werden. Das Gesetz galt auch rückwirkend für bestehende Verträge, was zu einer Doppelverbeitragung führte. (tos)

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